Neue Hürden für Fahrende in St.Gallen
In Waldkirch haben vergangenen August etwa 100 Fahrende das Grundstück von Felix Gossner gemietet. Für den Mann war das eine Premiere - und er zieht rückblickend ein positives Fazit. Kleinere Probleme habe es immer gegeben, aber die Abmachungen, die er mit ihnen getroffen habe, hätten die Fahrenden eingehalten; auch der vereinbarte Preis von 4000 Franken sei bezahlt worden.
Doch wenn es nach dem Kanton St.Gallen geht, sollen die betroffenen Gemeinden prüfen, ob es zu den Vereinbarungen mit den Fahrenden Baubewilligungen gibt. Für diese ist die Vorgabe jedoch wie ein Schlag ins Gesicht. «Wenn ein sesshafter Bauer einen Platz zur Verfügung stellen will, dann sollte das für 30 Tage kein Problem sein. Schliesslich wird auch eine Miete für den Platz bezahlt», sagt Daniel Huber in seiner Funktion als Präsident Radgenossenschaft der Landstrasse. Das «Spontanrecht» soll seiner Meinung nach beibehalten werden.
Gleiches Recht für alle
Der Kanton hingegen pocht auf die bestehenden Vorschriften. «Die Fahrenden müssen sich genauso wie alle anderen Menschen in der Schweiz an Vorschriften halten», betont Regierungsrat Marc Mächler. Die Dauer und die konkrete Nutzung seien entscheidend. Vorab müsse also geprüft werden, ob es eine Baubewilligung brauche.
Zwischen sechs bis zehn Wochen vergehen üblicherweise, wenn ein Gesuch für eine Baubewilligung geprüft wird. Die Vereinbarungen mit den Fahrenden werden allerdings meistens von einem Tag auf den anderen gemacht.
Der Kanton müsste eigentlich schon seit zehn Jahren dafür sorgen, dass Durchgangsplätze geschaffen werden, damit die Situation entschäft wird. Weil dies auf Seiten der Gemeinden jeweils gescheitert ist, gibt es bis heute keinen einzigen Platz dieser Art.
(red.)