Bessere Zusammenarbeit nach Fall Ramadan

14.12.2017, 10:50 Uhr
· Online seit 14.12.2017, 10:31 Uhr
Nidaus Stadtregierung findet, der Nidauer Sozialdienst habe im Fall des so genannten «Hasspredigers von Biel», Abu Ramadan, richtig gehandelt. Verbesserungen brauche es aber bei der Zusammenarbeit von Behörden.
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Die Exekutive des 7000-Einwohner-Städtchens vor den Toren Biels widmete dem Fall Abu Ramadan eigens eine Klausursitzung, wie die Verwaltung am Donnerstag mitteilte. Abu Ramadan lebt seit Jahren als Sozialhilfebezüger in Nidau.

In dieser Mitteilung heisst es, die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion habe das Dossier Abu Ramadan geprüft. Sie habe festgehalten, der Nidauer Sozialdienst habe alles unternommen, was im gesetzlichen Rahmen gelegen habe und möglich gewesen sei.

Der Nidauer Sozialdienst habe seit 2009 die Kontrollmechanismen intensiviert und die Instrumente angewendet. Zudem sei ein Mal die Sozialinspektion engagiert worden.

Nach Auffassung der Nidauer Stadtregierung zeigt der Fall Abu Ramadan, dass es einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den Behörden braucht. Stadtpräsidentin Sandra Hess sagte dazu auf Anfrage, beispielsweise fehle es an Rückmeldungen der Kantonsverwaltung zu Meldungen der lokalen Sozialdienste.

Auch sollte mitunter gemeinsam definiert werden, wie in einem bestimmten Fall vorzugehen sei.

Nidaus Gemeinderat hat im Weiteren beschlossen, eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Sie richtet sich gegen Unbekannt. Die Stadtregierung will so mit Hilfe der Justiz herausfinden, wie vertrauliche Daten und Dokumente aus dem Dossier Abu Ramadan an die Öffentlichkeit gelangten.

Die Zeitungen «Der Bund» und «Tages-Anzeiger» sowie das Schweizer Fernsehen SRF berichteten im August, der Prediger habe in der Bieler Ar'Rahman-Moschee auf Arabisch gegen Andersgläubige gehetzt. Die Medien berufen sich dabei unter anderem auf Tonbandaufnahmen. Demnach soll der Vorbeter zur Vernichtung Andersgläubiger aufgerufen haben.

Der Beschuldigte bestritt danach in einem Interview, Menschen zur Gewalt aufgerufen zu haben. Das Zitat, auf das sich die beiden Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» bei ihren Vorwurf stützten, sei falsch übersetzt worden. Er habe nicht andere Menschen angestachelt, sondern Allah, also Gott, aufgerufen, die Feinde der Religionen zu «übernehmen».

Der Mann war im Oktober 1998 als Flüchtling in die Schweiz eingereist. Den Asylstatus erhielt er 2001, und heute hat er den Ausweis C. Das Staatssekretariat für Migration widerrief die Asyl- und Flüchtlingseigenschaft des langjährigen Sozialhilfebezügers, weil der Mann angeblich einen libyschen Pass besitzt und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist ist.

veröffentlicht: 14. Dezember 2017 10:31
aktualisiert: 14. Dezember 2017 10:50
Quelle: SDA

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