Niederlage für Altstätter Hundehalter

14.03.2016, 09:39 Uhr
· Online seit 14.03.2016, 05:53 Uhr
Fast anderthalb Jahre sind vergangen, seit Rottweiler-Rüde Nero in Altstätten eine Frau gebissen und schwer verletzt hat. Der Hundehalter setzte nach dem Vorfall alle Hebel in Bewegung, um den Hund zurück zu bekommen. Jetzt muss er vor dem St.Galler Verwaltungsgericht eine empfindliche Niederlage einstecken.
Marco Latzer
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Es passiert im Dezember 2014: Rottweiler Nero attackiert Maria Grossglauser beim Spazieren mit ihrem eigenen Hund an der Aach in Altstätten. Der Vierbeiner verbeisst sich in Hand und Kopf der 65-jährigen Frau, weil sie verhindern wollte, dass die beiden Tiere aufeinander losgehen. Zwei Wochen verbringt sie danach im Spital, Nero wird von der Stadt Altstätten vom Hof genommen und in einem Tierheim platziert. «Der Rottweiler ist wie ein Pfeil auf uns losgegangen. Er hat mich umgerissen und zugebissen», erklärt die Frau das Erlebte vor einem Jahr gegenüber TVO.

Jetzt hat das St.Galler Verwaltungsgericht laut TVO entschieden: Der Hund darf nicht zu seinem Herrchen Paul Ritter zurück. Es bestätigt damit einen Entscheid der Stadt Altstätten, in dem verfügt wurde, dass Nero nach seinem Aufenthalt im Tierheim an einen neuen Halter abgegeben werden soll. Für die Verfahrenskosten - inbesondere aber auch für die über einjährige Unterbringung im Heim - muss Ritter aufkommen. Es ist der jüngste Höhepunkt in einem langen Hundekampf.

Bissattacke befeuert Zoff unter Geschwistern

Bissopfer Grossglauser und Hundehalter Paul Ritter wohnen nicht nur direkt nebeneinander, sondern sind auch Geschwister. Die beiden Familien sind seit vielen Jahren verkracht, reden schon lange nicht mehr miteinander. Nach dem Vorfall ist Neros Herrchen überzeugt, dass seine Schwester sich falsch verhielt und bei der «Hunde-Fehde» einfach nicht hätte eingreifen sollen. Dann wäre ihr auch nichts passiert. Schon kurz nach den Bissen sagt Ritter in TV-Kameras: «Der Hund ist so ein lieber Kerli.» Es hätte zwar kleine Probleme gegeben, als er jung war. «Seit zwei Jahren ist aber Ruhe. Tiptop, ein toller Hund!»

Von da an kämpft Ritter verbissen darum, dass der Hund auf seinen Hof zurückkehren darf. Auftrieb gibt ihm im Januar 2015 dabei ein Entscheid von offizieller Seite: Eine Wesensabklärung der Stadt Altstätten ergibt, dass Nero nicht krampfhaft aggressiv ist und daher auch nicht eingeschläfert werden muss.  Dennoch hält die Gemeinde daran fest, dass der Rottweiler nicht auf den Hof zurückkehren darf. Dies auch, weil Opfer Maria Grossglauser die direkte Nachbarschaft zum Hund nach der Attacke nicht mehr anzumassen sei.

Mit «Nero-Plakat» Stimmung gemacht

Der Hundebesitzer legt gegen diesen Entscheid Beschwerde ein, gelangt nach einer Schlappe beim Kanton an das St.Galler Verwaltungsgericht. Noch bevor die Richter über den Fall befinden, macht er auf seinem Hof Stimmung für eine Rückkehr des Rüden. Der Unternehmer bringt auf einem Fahrzeug ein grosses Plakat an, auf dem eine unmissverständliche Botschaft prangt: «Kämpft um mich. Ich will zurück auf den Fleubenhof. Euer Nero!» Die Botschaft ist so auf das Grundstück von Schwester Grossglauser ausgerichtet, dass diese sie jedes Mal sieht, wenn sie aus dem Fenster schaut. TVO berichtet im Dezember 2015 über diese Entwicklung.

Das St.Galler Verwaltungsgericht schiebt den Ambitionen Ritters nun mit seinem Urteil einen Riegel. Der Entscheid wurde vor wenigen Tagen an die beiden Prozessparteien verschickt. Wie TVO berichtet, sorgt dieser bei Opfer Maria Grossglauser für Genugtuung und grosse Erleichterung. Die Familie prüfe jetzt eine Zivilklage gegen Ritter, um allenfalls noch eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Paul Ritter selbst wollte sich zum Urteil nicht äussern. Mehrere Kontaktversuche scheiterten. Deshalb bleibt unklar, ob er das Urteil an die nächste Instanz - das Bundesverwaltungsgericht - weiterziehen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ritter könnte sich neuen Rottweiler anschaffen

Nero kommt voraussichtlich nicht mehr zurück. Paul Ritter könnte sich aber jederzeit einen neuen Hund anschaffen - auch einen weiteren Rottweiler. Ein Tierhalteverbot wurde nicht ausgesprochen; auch weil dies Sache des kantonalen Veterinäramtes wäre. Stadtpräsident Ruedi Mattle stellt aber klar: «Wenn sich Paul Ritter wieder einen Hund holen und diesen unter den gleichen Bedingungen wie Nero halten würde, müssten wir diesen von der Polizei vom Hof holen lassen.» Ganz so einfach ist die Sache für den Hundehalter demnach nicht.

Bereits in Rechtskraft erwachsen ist unterdessen ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Paul Ritter. Dies bestätigt Andreas Baumann, Mediensprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage des Fernsehsenders TVO.

Rottweiler Nero selbst erfreut sich fast anderthalb Jahre nach der Bissattacke an der Aach in Altstätten bester Gesundheit, wie Stadtpräsident Mattle wissen lässt: «Natürlich ist ein so langer Aufenthalt im Tierheim auch für den Hund nicht optimal, wir hoffen jetzt, dass wir ihn bald abgeben können.» Wenn Ritter das Urteil nicht noch weiterzieht, dürfte dies schon bald der Fall sein.

Der TVO-Beitrag zum Thema:

 

 

veröffentlicht: 14. März 2016 05:53
aktualisiert: 14. März 2016 09:39

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