Niederlassungsbewilligung nur für Integrierte

14.09.2016, 09:52 Uhr
· Online seit 14.09.2016, 09:33 Uhr
In der Schweiz soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wer die Integrationskriterien erfüllt. Das hat der Nationalrat am Mittwoch im Rahmen der Beratungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz beschlossen.
René Rödiger
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Der Bundesrat wollte im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel einen C-Ausweis, haben aber keinen Anspruch darauf.

Wie bereits der Ständerat hat es indes auch der National abgelehnt, einen solchen einzuführen. Er sprach sich mit 125 zu 65 Stimmen dagegen aus. Die Mehrheit befand, die Behörden müssten Spielraum haben, ein Automatismus sei nicht sinnvoll. SP, Grüne und Grünliberale argumentierten vergeblich, die Perspektive auf einen gesicherten Aufenthalt sei der beste Integrationstreiber.

Gleichheitsgebot

Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, ohne Niederlassungsbewilligung gebe es gemäss dem neuen Bürgerrechtsgesetz keine Möglichkeit mehr, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Es wäre kohärent, den Rechtsanspruch vorzusehen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass Kantone auch ohne Rechtsanspruch nicht willkürlich entscheiden dürften. Es gelte das Gleichheitsgebot.

Die kantonalen Behörden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) berücksichtigen. Sie können die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden, wenn ein besonderer Integrationsbedarf besteht. Hält der Ausländer oder die Ausländerin die Vereinbarung nicht ein, sind Sanktionen möglich.

Gegen diese Bestimmung gab es im Rat Widerstand von Seiten der Grünen und der SVP, aus unterschiedlichen Gründen. Für die Grünen sind die Auflagen für den B-Ausweis zu hoch. Gregor Rutz (SVP/ZH) dagegen argumentierte, wer ein Problem mit dem hiesigen Leben habe, solle das Land verlassen und kein «Dienstleistungsprogramm» erhalten. Der Nationalrat folgte aber schliesslich dem Bundesrat und dem Ständerat.

Widerruf auch nach mehr als 15 Jahren

Eine Verschärfung beschloss er dagegen beim Widerruf von Niederlassungsbewilligungen. Bereits heute gibt es Gründe für einen Widerruf. Dazu gehören der Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der dauerhafte Bezug von Sozialhilfe - künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.

Der Nationalrat möchte darüber hinaus, dass die Behörden C-Ausweise widerrufen beziehungsweise zu B-Ausweisen zurückstufen können, wenn eine Person nicht bereit ist, sich in der Schweiz zu integrieren. Sommaruga argumentierte vergeblich, das bringe nichts ausser viel Bürokratie.

Kriterien im Gesetz verankern

Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Hier stimmte der Rat den Vorschlägen seiner vorberatenden Kommission zu. Die Kriterien sollen im Gesetz verankert werden, das neu Ausländer- und Integrationsgesetz hiesse.

Der Ständerat hatte den Gesetzesänderungen bereits 2013 zugestimmt. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Frühjahr 2014 beauftragte das Parlament den Bundesrat dann, die Vorlage zu überarbeiten. Dabei sollte er unter anderem strengere Regeln für den Familiennachzug erlassen.

veröffentlicht: 14. September 2016 09:33
aktualisiert: 14. September 2016 09:52
Quelle: SDA

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