Noch immer kein Urteil

· Online seit 19.01.2016, 10:58 Uhr
Im Gerichtsfall, rund um den Mord an einer Frau in Untereggen, gibt es noch immer keinen Entscheid. Das Kantonsgericht St.Gallen hat heute entschieden, ein neues psychiatrisches Gutachten einzuholen. Das bestehende sei ganz klar aktenwidrig.
Lara Abderhalden
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Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten Ende März für schuldig, seine Frau in Untereggen ermordet zu haben. Wegen vorsätzlicher Tötung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte und dessen Angehörige jedoch Berufung eingelegt. Grund für die Einsprache war das psychiatrische Gutachten, welches aus Sicht des Beschuldigten ganz klar falsch sei.

Sowohl der Inhalt als auch die Tatsachenfeststellungen seien offensichtlich falsch. Dem stimmt nun auch das Kantonsgericht St.Gallen zu und lässt ein neues psychiatrisches Gutachten erstellen. «Es bestehen aufgrund des Gesagten erhebliche und begründete Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens», schreibt das Kantonsgericht in einer Mitteilung.

Ein Urteil könne deshalb nicht gesprochen werden. Das Strafverfahren dauer noch an.

Der Beschuldigten hat am 3. Dezember 2011 seine Frau in Untereggen zuerst mit einem Hammer verprügelt und dann erdrosselt. Die Leiche hat er anschliessend in einem Schacht entsorgt. Die Kinder der beiden waren in der Tatnacht im selben Haus.

veröffentlicht: 19. Januar 2016 10:58
aktualisiert: 19. Januar 2016 10:58
Quelle: red

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