Notbremse wurde bei Raketen-Beschaffung voreilig gezogen

27.01.2017, 13:21 Uhr
· Online seit 27.01.2017, 13:00 Uhr
Die parlamentarische Oberaufsicht beurteilt den Abbruch des Rüstungsprojekts BODLUV als voreilig und unsachlich. In der Kritik steht Verteidigungsminister Guy Parmelin, der den Entscheid gefällt hatte. Nun soll die Evaluation der Raketen doch zu Ende geführt werden.
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Das Projekt «Bodengestützte Luft-Verteidigung 2020» (BODLUV 2020 MR) stand kurz vor Abschluss der Evaluationsphase, als Parmelin am 22. März 2016 dessen Sistierung beschloss. Zuerst sollte eine Übersicht der gesamten Luftverteidigung erstellt werden, lautete die Begründung.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte haben die Vorgänge genauer unter die Lupe genommen und am Freitag einen Bericht dazu veröffentlicht. Dieser ist in der Ständeratskommission deutlich, in der Nationalratskommission knapp mit 11 zu 9 Stimmen angenommen worden.

Der Bericht zeichnet die Ereignisse und Informationsflüsse nach, die letztlich in die Sistierung und später den Abbruch von BODLUV mündeten. Parmelin habe angegeben, dass er sich von den Projektverantwortlichen nicht angemessen informiert gefühlt und Bedenken in Bezug auf das Projekt gehabt habe, heisst es darin.

Aus Sicht der GPK waren Parmelin und seine Mitarbeitenden angemessen informiert. Doch offenbar vertraute der Bundesrat den Informationen nicht. Ein Grund dafür war gemäss dem Bericht, dass dieser sein Amt erst wenige Wochen zuvor angetreten hatte.

Ein anderer waren die Indiskretionen: Medien hatten berichtet, dass die Projektgruppe den Kauf von Fliegerabwehrsystemen plante, die die definierten Anforderungen nicht erfüllten. Aus dem Bericht geht etwa hervor, dass Parmelin am Vortag des Entscheids von der Sendung «Rundschau» mit Informationen zu BODLUV konfrontiert wurde, die er nach eigenen Angaben selbst nicht kannte.

Insgesamt untergruben die Vorgänge offenbar das Vertrauensverhältnis zwischen Parmelin und den Projektverantwortlichen. Diese werden in dem Bericht nur leise kritisiert. Die Verwaltung sei sich oft zu wenig bewusst, dass auch technische Fragen - im konkreten Fall die Leistungseinschränkungen - politisch bedeutsam sein könnten, heisst es etwa. Auf potenzielle Probleme und Risiken sei Parmelin zu wenig hingewiesen worden.

Trotzdem halten die GPK die Sistierung weder für «sachlich noch politisch» nachvollziehbar. Die Umstände würden den Departementsvorsteher nicht von der Pflicht entbinden, sich vor einem Entscheid umfassend über mögliche Konsequenzen zu informieren.

Nach Ansicht der GPK hätte Parmelin aktiv offene Fragen klären lassen und mit den Verantwortlichen Rücksprache halten müssen. Stattdessen habe er den Entscheid «alleine und unabhängig getroffen».

Problematisch ist gemäss dem Bericht auch der Zeitpunkt des Projektabbruchs. Demnach gab es keinen Anlass für einen sofortigen Entscheid. Am Ende der Evaluationsphase hätten gesicherte Angaben zu den Kosten und den Fähigkeiten der ausgewählten Systeme vorgelegen. Auf dieser Basis hätte Parmelin im September 2016 über Weiterführung oder Abbruch des Projekts entscheiden können.

Nun aber wurden 20 Millionen Franken ausgegeben, ohne dass brauchbare Daten zu den getesteten Systemen vorliegen. Der mit der Beschaffungsvorbereitung beauftragten Firma Thales musste etwa die gleiche Summe gezahlt werden, die bei Abschluss der Evaluation fällig geworden wäre. Parmelin habe mit der Sistierung nicht dafür gesorgt, eine unkontrollierte Kostenentwicklung zu stoppen, heisst es in dem Bericht.

Um die Ausgaben zu retten und aus dem bisherigen Arbeiten doch noch einen Nutzen zu zu ziehen, empfehlen die GPK dem Bundesrat, die abgebrochene Evaluation rasch fortzusetzen. Im Rennen sind noch das deutsche System IRIS-T, das nicht allwettertauglich sein soll, sowie das britische System CAMM-ER, das eine zu geringe Reichweite hat. Mit der Beschaffung beider Systeme (Zwillingsvariante) gedachten die Projektverantwortlichen, die jeweiligen Mängel auszugleichen.

Darüber hinaus verlangen die GPK vom Bundesrat einen Bericht zur Frage, wie voreilige Entscheide von Departementsvorstehern vermieden werden können. An Parmelin ergeht die Empfehlung, sich künftig an die vorgesehenen Entscheidungsprozesse zu halten und seine Entscheide auf einer sachlich fundierten Grundlage zu treffen.

Parmelin wollte sich am Freitag nicht zu dem Bericht äussern. Dieser sei an den Bundesrat gerichtet, der darüber diskutieren werde, teilte das Verteidigungsdepartement VBS mit. Vorher werde sich Parmelin nicht dazu äussern.

Parmelin selber hatte eine Administrativuntersuchung zu BODLUV angeordnet. Diese kam letzten Herbst zu Schluss, dass das Projekt regelkonform abgewickelt wurde. Dieses sei durch die Indiskretion zum Absturz gebracht worden.

veröffentlicht: 27. Januar 2017 13:00
aktualisiert: 27. Januar 2017 13:21
Quelle: SDA

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