Nur Nez Rouge darf an Autobahn werben

22.12.2017, 07:46 Uhr
· Online seit 22.12.2017, 05:42 Uhr
Werbung an der Autobahn ist in der Schweiz eigentlich verboten. Doch Nez Rouge hat vom Bundesamt für Strassen (Astra) die Erlaubnis erhalten, an Autobahnen auf ihren Fahrdienst aufmerksam zu machen. Darf man das?
Stefanie Rohner
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Wer mit dem Auto unterwegs ist und zu viel getrunken hat kann sich von Nez Rouge heimfahren zu lassen. Der Fahrdienst ist kostenlos und bringt den Lenker und das Auto nach Hause, wenn die Person im Strassenverkehr nichts mehr verloren hast. Doch sind die Hinweise auf der Autobahn erlaubt?

«Es ist eine Prävemtionskampagne, keine Werbekampagne. Gerade in der Weihnachtszeit gibt es doppelt- bis dreifach so viele Unfälle mit Alkohol am Steuer. Wir arbeiten mit den Polizeikorps zusammen und diese fanden eine Präventionskampagne über die Festtage wichtig. Wir haben deshalb entschieden, Nez Rouge einen Platz zu geben, um darauf hinzuweisen, nicht betrunken zu fahren», sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Astra. Die Organisation muss für diese Kampagne an der Autobahn nichts bezahlen, da es als Prävention läuft.

«Werbung» im Zusammenhang mit Sicherheit

Der Hinweis auf Nez Rouge läuft auf den Wechseltextanzeigen, mit denen das Strassennetz ausgestattet ist. Auf diesen wird auf alles Wichtige hingewiesen und die Autofahrer können allenfalls gewarnt werden. «Auch gibt es die Möglichkeit, Verkehrssicherheitstipps oder Tipps für den flüssigen Verkehr darauf zu platzieren. Deswegen haben wir uns entschieden, dass Nez Rouge dort auf ihren Fahrdienst hinweisen darf», sagt Rohrbach. Es sei aber nicht so, dass andere Organisationen oder Firmen auf diesen Hinweistafeln werben dürfen. Es muss einen Zusammenhang mit der Sicherheit im Strassenverkehr haben. Werbung auf Produkte, die damit zusammenhängen sind aber nicht erlaubt, sagt Rohrbach.

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Werbung im Strassenverkehr sind sehr streng. «Da gibt es natürlich immer wieder Streitpunkte. Bei Nez Rouge haben wir es gewagt, weil der Begriff fest verankert ist und fast jeder die Organisation kennt. Ansonsten ist Werbung auf diesen Wechseltextanzeigen nicht erlaubt,» sagt Rohrbach.

Positiv überrascht

Die Anzeige verschwindet immer dann, wenn ein Ereignis auf der Autobahn - beispielsweise eine Falschfahrerwarnung- eintritt. Dann erscheint Nez Rouge erst wieder, wenn die Gefahr vorbei ist, sagt Rohrbach. Der Hinweis auf die Non-Profit Organisation erschien zuerst nur in der Zentralschweiz, nun läuft er aber bis am 31. Dezember in der gesamten Schweiz. «Realistischerweise haben wir uns keine grossen Hoffnungen gemacht, dass das Astra ihre Zustimmung für unser Anliegen gibt», sagt Ferdinand Ottiger, Präsident Nez Rouge Luzern. Er sagt, sie seien positiv überrascht gewesen, als die Genehmigung kam. «Einzig unsere Telefonnummer durften wir nicht angeben, da die Ablenkung dann zu gross wäre», sagt Ottiger.

«Das wäre absolut falsch»

Doch ist es sinnvoll, an der Autobahn auf den Fahrdienst hinzuweisen? «Es ist natürlich nicht die Idee, dass jemand erst anruft, wenn er sich bereits betrunken auf der Autobahn befindet. Nez Rouge ist in der Schweiz sehr bekannt, weswegen wir nicht davon ausgehen, dass so etwas vorkommt», sagt Rohrbach. Auch Ottiger sagt, dass sei bislang nicht vorgekommen. «Das wäre natürlich absolut falsch. Es hab allerdings solche, die den Hinweis auf dem Weg zu einem Anlass gesehen haben und uns noch am gleichen Abend bestellt haben», sagt Ottiger.

Der Fahrdienst Nez Rouge hat in der Ostschweiz von Anfang Jahr bis jetzt 165 Fahrten gemacht. Gesamthaft haben die Fahrerinnen und Fahrer 8369 Kilometer in der Ostschweiz zurückgelegt. Am meisten Fahrten gab es im Kanton Aargau. 1180 Mal rückten die Freiwilligen dort aus. Gesamthaft auf alle 23 Kantone, die der Fahrdienst abdeckt, gab es 5680 Fahrten. Nez Rouge ist eine Non-Profit-Organisation. Sind alle Kosten gedeckt und es gibt Überschuss, wird dieser gespendet. Jedes Jahr an eine andere Institution, die vom Vorstand bestimmt wird.

veröffentlicht: 22. Dezember 2017 05:42
aktualisiert: 22. Dezember 2017 07:46
Quelle: str

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