Österreich startet Prozess zur Enteignung von Hitlers-Geburtshaus

· Online seit 27.05.2016, 18:00 Uhr
Österreichs Regierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn ermöglichen soll. Ziel sei die Enteignung der bisherigen Eigentümerin Gerlinde Pommer.
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Das Gebäude soll dann in Staatsbesitz übergehen, wie das Innenministerium am Freitag erklärte. Der Staat will langfristig die Kontrolle über das Haus haben, damit es nicht zu einem Pilgerort für Nazis werden kann.

Der Staat hatte das Haus, in dem Hitler am 20. April 1899 geboren wurde, in den 70er Jahren von Pommer gemietet und zu einem Behindertenheim umgebaut. Die Eigentümerin, deren Familie das grosse gelbe Gebäude in der Innenstadt von Braunau seit mehr als einem Jahrhundert gehört, verweigerte aber dringend benötigte Renovierungsarbeiten, weshalb das Haus seit 2011 leer steht.

Seitdem liegt der Staat im Streit mit Pommer, die mehrere Kaufangebote des Innenministeriums ablehnte. Angesichts des Scheiterns aller Verhandlungen sah das Ministerium schliesslich nur noch die Möglichkeit der Enteignung. Damit soll dauerhaft sichergestellt werden, dass das Gebäude nicht zu einer Gedenkstätte für Anhänger des Nationalsozialismus wird. Die Eigentümerin soll entschädigt werden.

Der Umgang mit dem Haus ist Gegenstand einer heftigen Diskussion unter den Einwohnern Braunaus. Einige wollten es zu einem Flüchtlingsheim umwandeln, andere dort ein Museum für die Befreiung Österreichs einrichten. Manche wollte es sogar abreissen, doch steht das Haus als Teil der Braunauer Innenstadt unter Denkmalschutz.

Vor dem Gebäude, in dem Hitler bis zu seinem dritten Lebensjahr lebte, befindet sich ein aus dem ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen stammender Mahnstein aus Granit. Darauf steht: «Für Frieden, Freiheit und Demokratie. Nie wieder Faschismus. Millionen Tote mahnen.»

veröffentlicht: 27. Mai 2016 18:00
aktualisiert: 27. Mai 2016 18:00
Quelle: SDA

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