Ohne Meldepflicht keine Plantage

27.01.2017, 17:32 Uhr
· Online seit 27.01.2017, 17:32 Uhr
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen äussert sich zu den Vorwürfen der Willkür. Wer im Kanton eine legale Hanfplantage für Nutzhanf betreiben will, hat diese angemessen zu melden. Sonst droht eine Razzia.
Sandro Zulian
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Der Fall hat ordentlich Schlagzeilen gemacht. Hanfbauer Patrik Lichtensteiger produziert legalen Industriehanf für medizinische Zwecke. Anfang September wird bei ihm eine Razzia durchgeführt, sein Hanf und das Equipment beschlagnahmt. Später stellt sich heraus, dass der vermeintliche Drogenproduzent nur legalen Industriehanf gezüchtet hat. Die Polizei musste seine Gerätschaften wieder zurückgeben.

«Gemäss Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen besteht eine Meldepflicht beim Anbau von Hanf», sagt Andreas Baumann von der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen. Diese Meldepflicht besteht nicht überall. Auf Bundesebene gilt beispielsweise keine Meldepflicht, die Kantone können eine solche aber selbst einführen. «Wir führen daher eine Strafuntersuchung gegen den Landwirt», so Baumann. Ob dieser gegen die bestehende Meldepflicht verstossen hat, wird der Ausgang der Strafuntersuchung zeigen. Gemäss Baumann hätte der Hanfbauer sich im Vorfeld informieren müssen, bevor er mit dem Anbau von Industriehanf beginnen hätte dürfen. Ganz im Sinne von: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

veröffentlicht: 27. Januar 2017 17:32
aktualisiert: 27. Januar 2017 17:32
Quelle: red

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