Ohne Schmerzmittel die Hoden herausgeschnitten

· Online seit 09.02.2016, 06:48 Uhr
Ein Thurgauer Landwirt muss sich heute in Weinfelden wegen mehrfacher Tierquälerei vor Gericht verantworten. Er soll 3400 Ferkel ohne Narkose kastriert haben.
Leila Akbarzada
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Die Ferkel-Kastration ohne Narkose war bis vor wenigen Jahren bei Tierschützern ein Dauerthema. Seit 2010 ist sie nach heftigen Diskussionen in der Schweiz offiziell verboten. Vor dem Bezirksgericht Weinfelden steht nun ein Landwirt aus Neukirch an der Thur. Er soll Jungtieren ohne Schmerzmittel die Hoden herausgeschnitten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Tierquälerei vor.

Der 48-jährige Landwirt soll zwischen 2010 bis 2014 rund 4000 Ferkel kastriert haben. Nur gerade 600 Tiere habe er laut der Anklageschrift narkotisiert. Bei den restlichen 3400 Tieren habe er auf eine Betäubung verzichtet. Keines der Tiere habe zudem ein Medikament für die Schmerzlinderung nach der Kastration erhalten.

Gesetzeswidrige Kastration

Seit sechs Jahren ist es in der Schweiz Pflicht, «Schweine mit Schmerzausschaltung» zu kastrieren. Es gibt drei Methoden, die Tiere vor einer schmerzvollen Kastration zu bewahren: die Ebermast, eine Impfung oder die Narkose bei der Kastrierung. Die Tiere werden kastriert, damit das Fleisch nicht den «Ebergeruch» aufweist. Dieser ist bei vielen Kunden unerwünscht. Der beschuldigte 48-jährige Landwirt soll die Gesetzeslage gekannt haben, da er eine Ausbildung durchlaufen habe.

Keine Nest- und Beschäftigungsmöglichkeit

Der Angeklagte soll jedoch nicht nur seine Ferkel misshandelt haben, die Anklage wirft ihm zusätzlich vor, sämtlichen Schweinen zu wenig Beschäftigungsmöglichkeit in Form von Stroh, Raufutter oder ähnliches Material geboten zu haben. Fünf Muttersauen, die kurz vor dem Abferkeln waren, hatten laut Anklageschrift keine Möglichkeit, sich ein Nest für die Geburt der Jungtiere zu bauen. Zudem soll er 60 Sauen in einem dunklen Stall gehalten haben, «in dem bei Tageslicht nicht mal eine Zeitung lesbar war».

Dies soll der Bauer getan haben, obwohl das Veterinäramt ihn im Vorfeld auf die Missstände aufmerksam gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell fordert eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 220 Franken.

veröffentlicht: 9. Februar 2016 06:48
aktualisiert: 9. Februar 2016 06:48
Quelle: lak

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