SMS-Dienste sind viel zu teuer

13.10.2015, 15:37 Uhr
· Online seit 13.10.2015, 15:18 Uhr
Hunderte Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich belästigt von überteuerten SMS-Diensten, welche sie nie bestellt haben. Die Schlichtungsstelle der Telekombranche Ombudscom hat deswegen dieses Jahr bereits 920 Beschwerden erhalten. Viel tun kann sie aber nicht.
Lara Abderhalden
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Gewisse SMS-Abonnemente belasten das Portemonnaie ganz schön: Bis zu fünf Franken kosten die SMS, welche die vermeintlichen Abonnenten immer wieder erhalten. Viele Kunden gehen deswegen auf die Barrikaden, denn sie wollen einem solchen Abo gar nie zugestimmt haben.

Die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC erhält ungefähr zwanzig Beschwerden pro Monat wegen der SMS-Dienste, wie die FRC-Juristin Valérie Muster der Nachrichtenagentur sda sagte. Darüber hatte die Zeitung «Le Matin» am Dienstag berichtet. Seit einer Gesetzesänderung 2010 habe es weniger Beschwerden gegeben, doch seit 2014 würden diese wieder zunehmen.

Das Ausmass der Klagen beschäftigt auch die Schlichtungsstelle Ombudscom. «Aber alles was wir tun können, ist eine Einigung zwischen den Kunden und den Anbietern zu suchen», sagte Ombudscom-Juristin Coline Steullet-Scherrer. 2014 hätten sich Kunden und Anbieter in 80 Prozent der Fälle geeinigt, auch wenn eine hundertprozentige Rückzahlung nicht immer garantiert worden sei.

Die Schlichtungsstelle hat allerdings keine Kompetenz, um das Problem an der Wurzel anzugehen. «Die Leute haben manchmal Mühe zu verstehen, dass wir nicht durchgreifen können», so Steullet-Scherrer.

Die Aufsichtsbehörden, das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), könnten von den Telekomanbietern selbst alarmiert werden. "Letztere müssten aber einen Wiederanstieg der Klagen feststellen, sagt die Ombudscom-Juristin.

Und selbst das ändere nichts daran, dass es quasi unmöglich sei zu beweisen, die SMS-Dienste nie bestellt zu haben. Die Anbieter versichern nämlich, dass sie bei jedem Fall Hinweise auf eine Aktivierung feststellen können.

veröffentlicht: 13. Oktober 2015 15:18
aktualisiert: 13. Oktober 2015 15:37
Quelle: SDA

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