Ostschweizer ändern ihren Namen selten

· Online seit 31.01.2017, 17:38 Uhr
Während sich im Jahr 2016 so viele Zürcher wie nie zuvor dazu entschieden, ihren Namen gesetzlich ändern zu lassen, sieht es in der Ostschweizer etwas anders aus. In allen Kantonen des FM1-Landes wurde keine markante Zunahme verzeichnet – im Gegenteil.
Stephanie Martina
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Salt tat es, der EHC Kloten ebenfalls: Sie änderten ihren Namen. Wer zuvor mit Orange telefonierte, ist heute Salt-Kunde, wer Fan der Kloten Flyers war, jubelt heute mit dem EHC Kloten. Was Firmen und Vereine können, können auch Privatpersonen. Im Kanton Zürich änderten im Jahr 2016 mehr Personen als je zuvor ihre Vor- oder Nachnamen. FM1Today fragte bei den Ostschweizer Ämtern für Bürgerrecht und Zivilstand nach, wie änderungsfreudig die Ostschweizerinnen und Ostschweizer sind, wenn es um ihren Namen geht.

St.Galler wollen eher Nachname ändern

Im Kanton St.Gallen gingen im Jahr 2016 220 Namensänderungsgesuche ein. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2015 wurden 253 Anträge gestellt. Wie Carmen Zanga, stellvertretende Amtsleiterin des Amts für Bürgerrecht und Zivilstand, sagt, war die Zahl der Gesuche in den vergangenen fünf Jahren relativ konstant. Unter dem Strich könne gesagt werden, dass mehr Personen ihren Nachnamen ändern wollen als ihren Vornamen. «Häufig sind schwierige Familienverhältnisse der Grund für einen Änderungswunsch», erklärt Zanga. In ihrem Gesuch muss die antragsstellende Person geltend machen, warum sie unter ihrem Namen leide und verständlich und nachvollziehbar schildern, warum sie ihren Namen nicht weiter tragen möchte. «Der blosse Wille, seinen Namen ändern zu wollen, genügt nicht», betont Zanga. Im Vorjahr sei ein einziges Gesuch abgelehnt worden, weil keine achtenswerten Gründe vorgebracht werden konnten.

Grundsätzlich seien Vornamensänderungen leichter zu erklären als eine Änderung des Nachnamens. Dennoch könne nicht jeder x-beliebige Vorname gewählt werden. «Der Vorname muss klar als solcher erkennbar sein. Zum Beispiel wird Meier nicht als Vorname erlaubt, weil es eindeutig ein Familienname ist. Ebenso muss auch das Geschlecht aus einem Namen ablesbar sein», erklärt Zanga. Meistens sei es jedoch so, dass die Personen einen Vornamen wählen würden, zu dem sie bereits einen Bezug hätten, vielfach handle es sich um einen Rufnamen.

Die Beurteilung der Namensänderungsgesuche geschieht anhand des Schweizerisches Zivilgesetzbuch. «Der Artikel 30 im ZGB gibt gesetzlich vor, wann ein Name geändert werden kann. Die darin erwähnten achtenswerten Gründe, die für eine Namensänderung vorliegen müssen, sind jedoch Ermessenssache. Deshalb muss jedes Gesuch einzeln geprüft werden», betont Zanga. Im Jahr 2013 wurde das Namensrecht etwas gelockert. Während früher ein «wichtiger» Grund vorliegen musste, der teils sogar durch ein psychologisches Gutachten belegt werden musste, sei heute nur noch ein «achtenswerter» Grund nötig.

Innerrhoder wollen Vornamen des Göttis

Während bei den St.Gallern eher der Wunsch nach einem anderen Nachnamen vorhanden ist, möchten die Antragsteller im Kanton Appenzell Innerrhoden eher ihren Vornamen ändern. «Im Vorjahr gingen bei uns sieben solche Gesuche ein, drei davon betrafen Kinder. Im Rekordjahr 2014 waren es 13 Gesuche», erklärt der Sekretär der Ratskanzlei Hans Bucheli. Was immer wieder vorkomme, sei, dass jemand einen zusätzlichen Vorname wolle, vielfach sei es der Name des Göttis.

Weniger Anträge in Graubünden

Im Kanton Graubünden wurden im Jahr 2016 weniger Anträge gestellt als noch im Jahr 2015. Während vor zwei Jahren 101 Gesuche eingingen, waren es 2016 nur noch 84, wobei kein einziger Antrag abgelehnt werden musste. Jon Peider Arquint, Abteilungsleiter Bürgerrecht und Zivilrecht, erklärt die Gründe dafür: «Wir versuchen die Personen, die uns wegen einer Namensänderung kontaktieren, bereits im Vorfeld darüber zu informieren, was dieser Schritt bedeutet und ihnen zu erklären, was die Voraussetzungen dafür sind. Wenn wir merken, dass diese nicht erfüllt sind, versuchen wir die Leute davon abzuhalten, einen Antrag einzureichen.»

In diesen persönlichen Vorgesprächen werde auch versucht, auf die Personen in ihrer jeweiligen Lebenslage einzugehen. Es gehe darum, herauszuspüren, ob Personen die Namensänderung aus einer Laune heraus entschieden haben, aber auch ganz konkret darum, jenen Menschen zu helfen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, wie etwa transsexuelle Menschen, die sich für diesen Weg entschieden haben.

Im Kanton Graubünden halten sich Vor- und Nachnamensänderungen mehr oder weniger die Waage. Nachnamen würden vielfach geändert, weil damit negative Erlebnisse verbunden seien, man sich beispielsweise vom namensgebenden Elternteil entfremdet habe. Bei den Vornamen sieht Arquint auch einen gewissen Wunsch nach Selbstverwirklichung. Während manche ihren Vornamen aussergewöhnlicher machen möchten, wollen andere ihren Namen vereinfachen: So etwa Adelheid, die ihren Namen in Heidi ändern will. In beiden Fällen wird grundsätzlich eine schon über längere Zeit nachgewiesene Benutzung des gewünschten Vornamens verlangt. «Andere wiederum wollen ihren Vornamen ändern, weil sie in der Schule gehänselt werden, wie etwa Kasper, der dann Kasperli genannt wird oder jemand, dessen Nachnamen Amherd dann zum französischen ‹ah merde› wird», sagt Arquint.

Obwohl es seit einigen Jahren einfacher ist, seinen Namen zu ändern, betont Arquint, dass eine Namensänderung auch heute noch eine Hürde darstelle und nach wie vor gut begründet werden müsse, warum der Name geändert werden soll. «Um zu verhindern, dass eine Namensänderung missbraucht wird, verlangen wir von Antragsstellenden unter anderem eine Einwilligung, dass wir dem Betreibungsamt eine Mitteilung machen dürfen. So kann verhindert werden, dass Personen, die stark verschuldet sind, ihre Identität verschleiern können.»

Ein leichter Anstieg im Thurgau

Im Kanton Thurgau wurden im Jahr 2016 leicht mehr Gesuche für eine Namensänderung gestellt. Während 2015 106 Thurgauerinnen oder Thurgauer ihren Namen ändern liessen, waren es im Vorjahr 118 Namensänderungen. Von einem kontinuierlichen Anstieg über die letzten Jahre könne jedoch nicht die Rede sein, betont Doris Sigg, Leiterin der Abteilung Zivilstandswesen. Einen Rekord verzeichnete der Kanton im Jahr 2013. Damals wurden 127 Gesuche bewilligt.

«Vielfach möchten die Antragsteller die Schreibweise ihres Namens ändern. Etwa wenn ein Name wie Leoni neu mit einem «e» am Ende geschrieben werden soll», erklärt Sigg. Meist seien die Änderungsgründe der Gesuchsteller harmloser Art. «Wenn zum Beispiel jemand auf den Namen Anton getauft wurde, er aber seit jeher Toni genannt wird, kann es sein, dass jemand seinen Rufnamen annehmen möchte und somit seinen Ausweis mit der Realität in Einklang bringen», sagt Sigg. Darüber wie viele der gestellten Gesuche im Kanton Thurgau bewilligt werden, kann Sigg jedoch keine Auskunft geben. Tendenziell kämen sie jedoch durch.

Nähe hält Ausserrhoder von Namensänderung ab

Mit 27 bewilligten Gesuchen erreichte der Kanton Appenzell Ausserrhoden – wie der Kanton Thurgau – im Jahr 2013 einen Rekord. Seither werden wieder weniger Anträge eingereicht, wie Tanja Truniger, Leiterin der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, sagt. 2016 wurden 18 Namensänderungen bewilligt, im Vorjahr 15. Dass die Zahl der Anträge im Ausserrhodischen tief ist, führt Truniger einerseits auf die vergleichsweise tiefe Einwohnerzahl zurück, zum anderen könnte aber auch die Nähe im kleinen Kanton eine Rolle spielen. «Ich könnte mir vorstellen, dass in städtischen Kantonen mehr Gesuche gestellt werden, weil der Einzelne anonymer ist», erklärt Truniger.

Die Nähe zeigt sich bereits bei der Vorgehensweise bei Namensänderungen. Denn bevor die Ausserrhoder einen Antrag stellen können, müssen sie sich telefonisch mit der kantonalen Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Verbindung setzen. «In diesem Gespräch klären wir bereits ab, ob achtenswerte Gründe vorliegen. Wenn wir feststellen, dass diese fehlen und somit keine Aussicht auf Erfolg besteht, raten wir der Person bereits am Telefon, auf ein Gesuch zu verzichten», erklärt Truniger. Im vergangenen Jahr musste kein Gesuch abgelehnt werden.

veröffentlicht: 31. Januar 2017 17:38
aktualisiert: 31. Januar 2017 17:38

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