FCSG-Pyro-Werfer muss in Gefängnis

09.08.2017, 15:07 Uhr
· Online seit 09.08.2017, 11:42 Uhr
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Mittwoch einen 24-jährigen Ostschweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, 18 Monate davon muss er im Gefängnis absitzen.
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Zusätzlich hat das Bundesstrafgericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken ausgesprochen (insgesamt 9000 Franken). Der Ostschweizer muss ausserdem die Verfahrenskosten von 15'000 Franken tragen und eine Genugtuung von 12'000 Franken an den Geschädigten zahlen, der Verletzungen am Gehör vom Vorfall davongetragen hat.

Im Februar 2016 warf der 24-jährige Anhänger des FC St.Gallen während eines Matchs in Luzern vier Knallkörper auf das Spielfeld.

Gefährdung durch Sprengstoffe

Der vorsitzende Richter führte an der Urteilsverkündung am Mittwoch aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitzen um Sprengstoffe handle. Der Ostschweizer habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht.

Nicht in die Kategorie Sprengstoffe oder giftige Gase gemäss Strafgesetzbuch fallen laut Gericht die beiden Rauchtöpfe, die der Mann zuerst auf das Feld warf.

Verurteilt wird der Ostschweizer auch wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Unbeteiligter wurde verletzt

Der verletzte 48-jährige Zuschauer sass auf der Tribüne neben dem Gästesektor. Er erlitt eine irreversible Hörschädigung und leidet noch heute an Flashbacks. Der «Kreiselblitz» explodierte rund 20 Meter entfernt von ihm. Der Geschädigte führte vor dem Bundesstrafgericht aus, dass er nach der Explosion zunächst geglaubt habe, es handle sich um einen Bombenanschlag.

Verteidigerin erwägt, Urteil weiterzuziehen

Die Verteidigerin des verurteilten Fan des FC St.Gallen wird das Urteil des Bundesstrafgerichts höchst wahrscheinlich ans Bundesgericht weiterziehen. In einer ersten Stellungnahme hielt Manuela Schiller fest, dass die Urteilsbegründung zu den beiden Hauptpunkten ausgesprochen emotional und weniger juristisch ausgefallen sei. Es hänge nun von der Begründung ab, ob sie das Urteil oder Teile davon an die nächste und letzte Instanz - das Bundesgericht - weiterziehen werde. Aufgrund der mündlichen Urteilsbegründung bleibt gemäss Schiller unklar, warum es für den Besitz des beim 24-Jährigen gefundenen Sprengkörper eine Bewilligung braucht. Im Gesetz sei dies nicht nicht explizit festgehalten, sagte sie.

Der Bundesanwalt dagegen zeigte sich soweit zufrieden mit dem Urteil. Man habe insgesamt fast die beantragten vier Jahre Freiheitsstrafe erreicht. Ob das Urteil aufgrund einzelner Punkte weitergezogen werde, konnte er am Mittwoch noch nicht sagen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 9. August 2017 11:42
aktualisiert: 9. August 2017 15:07
Quelle: red./sda

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