Pädophiler Jugendlicher vor Gericht

11.11.2015, 08:50 Uhr
· Online seit 11.11.2015, 08:49 Uhr
Illegaler Waffenbesitz, mehrfache Pornografie, sexuelle Belästigung und sexuelle Handlungen mit Kindern - das wird einem 21-jährigen Mann aus Berneck vorgeworfen. Unter anderem hat er, als 16-jähriger einen 10-jährigen Jungen sexuell belästigt. Er steht heute vor dem Kreisgericht Rheintal.
Lara Abderhalden
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Mit 15 Jahren konsumierte der Angeklagte die ersten Kinderpornos. Ein Jahr später begann er einen Heim-Mitbewohner zu belästigen. Bei einer Übernachtung im Zelt, onanierte der Angeklagte vor dem Kläger. Dieser war damals 10 Jahre alt. Die Belästigung ging weiter. Immer wieder schickte er dem Jungen Nachrichten, teilweise waren unter den Mitteilungen Bilder seines erigierten Penis. Immer wieder forderte er den Jungen auf, sich mit ihm zu treffen. Dieser lehnte die Angebote jedoch ab.

Nebst dem Hauptkläger sendete der Angeklagte auch pornografische Inhalte an verschiedene Facebook-Kontakte, sowie Kontakte aus verschiedenen Foren. Dem 21-jährigen wurde es verboten, sich in die Nähe des Klägers und der Personen, zu denen er Kontakt suchte, zu begeben.

Zu einem weiteren Zwischenfall kam es im Jahr 2011. Der damals 17-jährige berührte anlässlich eines Spieles einen 12-jährigen Jungen und täuschte vor mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben.

Angeklagt wird er für folgende Straftaten:

  • Vergehen gegen das Waffengesetz
  • Mehrfache Pornografie
  • Mehrfache sexuelle Belästigung
  • Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern

Das wird gefordert:

  • Eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Busse von 400 Franken.
  • Die Freiheitsstrafe soll mit einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden, da beim Angeklagten Pädophilie diagnostiziert wurde. Die Taten standen im Zusammenhang mit dieser psychischen Erkrankung.
  • Eine Genugtuung an den Kläger von 2000 Franken.
  • 14 DVDs mit pornografischem Inhalt, ein Schmetterlingsmesser, ein Iphone und ein Laser-Pointer sollen eingezogen und vernichtet werden.
  • Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 7'000 Franken.
  • Der Kontaktverbot zu den betroffenen Kindern sei nach der Rechtskraft des Entscheides aufzuheben.
veröffentlicht: 11. November 2015 08:49
aktualisiert: 11. November 2015 08:50
Quelle: red

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