Pfleger soll Bewohnerin missbraucht haben

07.06.2018, 11:36 Uhr
· Online seit 07.06.2018, 11:22 Uhr
Vor dem St.Galler Kreisgericht steht morgen Freitag ein 54-jähriger Mann, der eine körperlich und geistig beeinträchtigte Heimbewohnerin über mehrere Jahre sexuell missbraucht haben soll. Gefordert wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Lara Abderhalden
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Der Angeklagte soll das Opfer während mehreren Jahren belästigt und zu Oralsex gezwungen haben. Angeklagt ist ein 54-jähriger Pfleger aus dem Kanton St.Gallen. Er arbeitete zwischen 1995 und 2016 in einer Arbeits- und Wohngruppe für Menschen mit Wahrnehmungsstörungen im Kanton St.Gallen. In diesem Heim war auch das 43-jährige Opfer, welches an einer körperlichen und geistigen Mehrfachbehinderung mit einer Intelligenzminderung leidet. Während mehrere Jahre war er unter anderem für das Opfer zuständig.

Zu Oralsex gezwungen

In der Zeit, in welcher der Beschuldigte die Heimbewohnerin pflegte, entwickelte diese, laut Anklageschrift, ein «besonderes Interesse» für den Angeklagten. Sie nannte ihn ihren «Lieblingsbetreuer» und freute sich jedes mal über seine Aufmerksamkeit.

Einmal im Monat hatte der Beschuldigte Nachtdienst, wofür ihm ein Pikettzimmer zur Verfügung gestellt wurde. Ab Anfang 2014 begannen die sexuellen Missbräuche. Der Angeklagte holte die Bewohnerin jeweils spät am Abend aus ihrem Zimmer und nahm sie mit ins Pikettzimmer. «Er forderte das Opfer auf, sich nackt auszuziehen und zog sich selber nackt aus», schreibt die Staatsanwaltschaft.  Das Opfer habe das Glied des 54-Jährigen anfassen müssen uns sei zu Oralsex gezwungen worden. Gleichzeitig nahm er sexuelle Handlungen am Opfer vor.

Die 43-Jährige wurde von ihrem Peiniger aufgefordert, über die Treffen zu schweigen. Es sei ein Geheimnis zwischen ihnen beiden.

Tätigkeitsverbot und bedingte Strafe

Die sexuellen Belästigungen dauerten über zweieinhalb Jahre bis Ende Juli 2016. Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Anstaltspfleglingen fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen und der Angeklagte soll die Verfahrenskosten von über 30'000 Franken bezahlen. Der Betreuer habe die Abhängigkeit seines Opfers ausgenutzt. Er habe gewusst, dass sie von sich aus nie sexuelle Handlungen mit ihm vollzogen hätte.

veröffentlicht: 7. Juni 2018 11:22
aktualisiert: 7. Juni 2018 11:36
Quelle: abl

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