Pokémon-Go-Machern droht Klage

· Online seit 20.07.2016, 21:25 Uhr
In Deutschland droht Niantic, dem Entwickler der App Pokémon Go, eine Klage. Grund sind das Spielkonzept, der Datenschutz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
René Rödiger
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Heiko Dünkel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), schreibt: «Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten.» Hier habe Pokémon Go «noch erheblichen Nachholbedarf».

Weil sich Spieler über ein Google- oder ein Pokémon-Konto anmelden müssen und neben Nutzerdaten und Email-Adresse auch noch die Standortdaten freigeben. «Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht», schreibt die Verbraucherzentrale.

Bei genauerer Betrachtung der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen seien dem vzbv gleich mehrere kritische Punkte aufgefallen. «Niantic kann den Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch Käufe mit echtem Geld», schreibt der Verband. Auch poche der Pokémon-Go-Hersteller auf kalifornisches Recht.

In Deutschland verletzten schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen ebenfalls das Datenschutzrecht. Dazu zählt die Weitergabe von Daten an Dritte, was Niantic sich vorbehält.

«Der vzbv hat das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen eine Unterlassungserklärung abzugeben», heisst es auf der Website des Verbands. Niantic habe bis zum 9. August dafür Zeit, danach prüfe der vzbv eine Klage. Sollte das Unternehmen diese Unterlassungserklärung abgeben, dürfte es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden.

veröffentlicht: 20. Juli 2016 21:25
aktualisiert: 20. Juli 2016 21:25
Quelle: red.

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