Polizei warnt vor Facebook-Fundbüro

· Online seit 21.02.2017, 16:24 Uhr
Wer heutzutage einen Ring, einen Schlüsselbund oder ein Portemonnaie auf der Strasse findet, fotografiert den Gegenstand und veröffentlicht den Fund erstmal via Facebook. Dass man sich damit strafbar macht, ist vielen nicht bewusst.
Fabienne Engbers
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Was im Grunde genommen gut gemeint ist, löst bei der Polizei Stirnrunzeln aus: Mit Bildern von gefundenen Sachen auf Facebook wollen gutmütige Menschen diese wieder zu ihrem Besitzer zurückbringen. Die Polizei sieht darin aber eine grosse Gefahr.

Rückläufiger Trend im Rorschacher Fundbüro

Das Tagblatt berichtet, dass in Rorschach immer weniger Dinge beim Fundbüro abgegeben werden. «Waren es 2012 noch 150 sind es 2016 nur noch 100 zurückgebrachte Sachen», schreibt das Tagblatt. Ob weniger verloren geht, oder tatsächlich weniger zurückgebracht wird, ist schwer zu ermitteln. Allerdings fällt auf, dass viele Facebook-Posts in Gruppen wie «Du bisch vo XY, wenn...» Fundgegenstände zeigen und man heute oft versucht, die Besitzer über Social Media zu finden.

Dieser rückläufige Trend auf Fundbüros ist der St.Galler Kantonspolizei allerdings nicht aufgefallen. «Von einem Trend ist nicht auszugehen», sagt Gian Andrea Rezzoli, Sprecher der Kantonspolizei St.Gallen.

Fundbilder sind problematisch

«Im Gesetz steht ganz klar, dass man Fundsachen bei der Polizei abgeben muss». Die Polizei hält vor allem gepostete Bilder für ein grosses Problem des Social-Media-Zeitalters. «Würde das Fundbüro Bilder von Fundsachen veröffentlichen, könnte ja jeder kommen und behaupten, das gehöre ihm.» Daher müsse man auf dem Fundbüro einen Gegenstand erstmals beschreiben, bevor man ihn zurückbekomme.

Böse Absichten sind auch auf Facebook denkbar

Ein angeblicher Besitzer, der sich via Facebook meldet, könnte gar schlimmere Absichten haben, als nur an ein Schmuckstück zu kommen. «Man muss mit Telefonen rechnen und mit Leuten, die zu einem nach Hause kommen. Diese könnten auch etwas bösartiges im Sinn haben», sagt  Rezzoli. So könnten Diebe praktisch ohne grosse Vorarbeit in ein Haus eindringen, wenn sie sich auf einen entsprechenden Facebook-Post melden.

Mit Facebook-Suche macht man sich strafbar

«Wenn man etwas findet, ist man verpflichtet, es bei der Polizei abzugeben», so Rezzoli. Ausserdem machen sich Leute im Grunde genommen strafbar, wenn sie auf Facebook Fundsachen veröffentlichen, statt sie zur Polizei zu bringen. «Man begeht eine so genannte Fundunterschlagung, wenn man sich nicht bei der Polizei meldet».

Erfährt die Polizei von einer Suchaktion via Facebook, macht sie den Finder darauf aufmerksam, dass er den Fundgegenstand auf dem Polizeiposten abzugeben hat. Ein Fundbüro gebe es auf jedem Polizeiposten, teilweise auch auf der Gemeinde. «Man soll die Fundgegenstände dort abgeben, dort werden sie auch richtig vermittelt», rät die Polizei.

veröffentlicht: 21. Februar 2017 16:24
aktualisiert: 21. Februar 2017 16:24

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