Polizist wegen «du Chrüppel» vor Gericht

16.11.2016, 13:16 Uhr
· Online seit 16.11.2016, 11:03 Uhr
Morgen Donnerstag muss sich ein St.Galler Stadtpolizist vor Gericht verantworten, der einen Töff-Rowdy bei der Festnahme mit Ausdrücken wie «du Chrüppel, du verdammte» massiv beschimpft haben soll.
Laurien Gschwend
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Am 1. September vor zwei Jahren war ein damals 41-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad in verschiedenen Ostschweizer Gemeinden unterwegs. Zwei Beamte der Stadtpolizei St.Gallen versuchten, den Lenker im Osten von St.Gallen anzuhalten. Es kam zu einer wilden Verfolgungsjagd. Dabei missachtete der Töfffahrer «die elementarsten Verkehrsregeln», schreibt das Kreisgericht St.Gallen. Zum einen raste er mit 100 Stundenkilometern durch die 50er-Zone, weiter ignorierte er Rotlichter und drängte Verkehrsteilnehmer ab. Zudem war er ohne Kontrollschilder unterwegs.

«Du Chrüppel, du verdammte»

Bei der Verzweigung Tablat- und Rehetobelstrasse kam der Rowdy zu Fall. Die Situation eskalierte: Angaben des Kreisgerichts St.Gallen zufolge riss einer der Beamten den Fahrer zu Boden und drückte ihm den Motorradhelm ins Genick, um ihn ruhig zu stellen. Der Töfflenker widersetzte sich einer Verhaftung vehement, was den Polizisten sauer machte.

«I rupf der de Grind us, du», «Du huere Sau», «du Chrüppel, du verdammte», «no eimol wehre und i mach di kaputt» - in einem Video, das der Lenker während seiner rasanten Fahrt mit einer Helmkamera machte, sind solche Ausdrücke aus dem Mund des Stadtpolizisten zu hören. Erst, als es der Patrouille gelang, dem Motorradfahrer Handfesseln anzulegen, beruhigte sich die Situation. Das Video wurde später auf Youtube veröffentlicht.

«Ich habe Scheiss gemacht»

«Ich hatte eine Stinkwut auf die Behörden», so der Raser gegenüber dem «Blick» über seine Beweggründe. Nach sieben Jahren Selbständigkeit habe er ein Burnout erlitten und sein gesamtes Geld verloren, trotzdem habe er vom Staat nichts erhalten. «Ich habe Scheiss gemacht und Menschenleben gefährdet», sieht er ein Jahr nach dem Vorfall ein.

Polizist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

In einem abgekürzten Verfahren wurde der Verkehrsrowdy im Frühling zu 23 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und 1000 Franken Busse verurteilt. Am Donnerstag wird nun die Strafe für den Polizisten, der den Töffrowdy tätlich angegangen und beschimpft haben soll, festgelegt. Er ist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, ist einer Anzeige des Kreisgerichts St.Gallen zu entnehmen. Dem «St.Galler Tagblatt» zufolge soll er eine Strafe von 50 Tagessätzen à 170 Franken zahlen, bedingt ausgesetzt auf zwei Jahre. Weiter seien 800 Franken Bussgeld sowie die Verfahrenskosten zu übernehmen.

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veröffentlicht: 16. November 2016 11:03
aktualisiert: 16. November 2016 13:16
Quelle: red

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