Polizisten dürfen Dienstwaffen privat tragen

· Online seit 25.07.2016, 20:04 Uhr
Nach den Anschlägen der letzten Wochen fordert der Wiler SVP-Nationalrat Lukas Reimann, dass Polizisten auch privat ihre Waffen tragen dürfen. Im Kanton St.Gallen ist dies bereits der Fall.
Raphael Rohner
Anzeige

«Jeder Schweizer Grenzwächter und jeder Schweizer Polizist soll seine Dienstwaffe auch privat tragen dürfen», fordert der St.Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann in der «NZZ am Sonntag». Er will so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken: «Durch zwei zivile, zufällig ausserdienstlich vor Ort anwesende bewaffnete Polizisten wurde ein Drittel aller Pariser Terroristen ausgeschaltet», so Reimann. Er will diese Möglichkeit gesamtschweizerisch per Motion lancieren.

Bund verweist auf Föderalismus

In seiner Antwort auf Reimanns Motion verweist der Bund auf die aktuelle Rechtslage: Laut Waffengesetz müssen sich private Personen mit einem bewilligungspflichtigen Waffentragschein ausweisen, sobald sie eine Waffe tragen. Bei Polizisten gilt je nach Kanton der Polizeiausweis als Waffentragschein. «Sind Polizei- und Zollangehörige aber ausserhalb ihres Dienstes unterwegs mit ihrer Waffe, fallen sie unter das zivile Gesetz - das wollen wir ändern», schreibt Reimann.

Dem widerspricht der Generalsekretär des Verbandes Schweizer Polizeibeamter Max Hofmann: «Die Kantone, respektive die Polizei- und Grenzwachtkorps bestimmen jeweils selber, ob sie auch in zivil Waffen tragen dürfen.» So kann in St.Gallen beispielsweise ein Polizist privat im Kino sitzen - mit seiner Dienstwaffe - und niemand merkt etwas davon.

Reimanns Forderung wird bereits praktiziert

«Seit rund einem halben Jahr dürfen Polizeibeamte ihr Einsatzmaterial auch privat nutzen», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Die Polizisten können sich selber in den Dienst versetzen und so mit polizeilichen Befugnissen handeln.

(rar/saz)

 

veröffentlicht: 25. Juli 2016 20:04
aktualisiert: 25. Juli 2016 20:04

Anzeige
Anzeige