Präimplantationsdiagnostik ab 1. September erlaubt

21.06.2017, 11:50 Uhr
· Online seit 21.06.2017, 10:41 Uhr
Künstlich befruchtete Embryos dürfen neu vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden. Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz, das die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt, tritt per 1. September in Kraft.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch auch das Ausführungsrecht zum Gesetz per 1. September in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Das Schweizer Stimmvolk hatte sich im Juni 2016 deutlich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen.

Das Gesetz lässt die genetische Untersuchung von Embryonen nur in zwei Fällen zu. Einerseits können sie Paare in Anspruch nehmen, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind. Zum anderen können Paare davon profitieren, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können. Alle weitergehenden Anwendungen bleiben verboten.

Neu dürfen für eine künstliche Befruchtung maximal zwölf statt wie bisher drei Embryonen pro Behandlungszyklus entwickelt werden. Ausserdem sieht das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz vor, dass nicht verwendete Embryonen im Hinblick auf eine spätere Behandlung eingefroren werden können.

Labors, die in der Fortpflanzungsmedizin und der Präimplantationsdiagnostik tätig sind, müssen zudem höhere Anforderungen an Personal und Infrastruktur erfüllen. Die Vorgaben sind in der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) sowie in der Verordnung über die genetische Untersuchung beim Menschen (GUMV) festgelegt. In der Vernehmlassung sei das Ausführungsrecht auf breite Zustimmung gestossen, schreibt der Bundesrat.

Betroffen sind Laboratorien der Reproduktionsmedizin, in denen Eizellen befruchtet und Embryonen entwickelt werden, sowie genetische Labors. In diesen wird die Präimplantationsdiagnostik an einer oder zwei Zellen der Embryonen durchgeführt.

Die reproduktionsmedizinischen Labors müssen ein Qualitätsmanagement haben. Chef dieser Labors müssen eine bestimmte fachliche Grundausbildung und eine Weiterbildung haben. Ausserdem sind sie verpflichtet, sich mit Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu halten.

Genetische Labors brauchen wie bisher eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Neu müssen jene, die Präimplantationsdiagnosen vornehmen, zusätzlich eine Akkreditierung einholen. Deren Laborleiter müssen zudem über den Titel «Spezialist für medizinisch-genetische Analytik FAMH» oder «Spezialist für Labormedizin FAMH, medizinische Genetik» verfügen.

In der Schweiz bieten rund 30 Zentren Behandlungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung an. 2015 versuchten laut Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) 6055 Frauen über eine künstliche Befruchtung schwanger zu werden. Bei 39,1 Prozent klappte dies auch. 72,9 Prozent der auf diese Weise entstandenen Schwangerschaften führten schliesslich zu einer Geburt.

So wurden insgesamt 2020 Kinder lebend geboren. Der Anteil der Mehrlinge betrug 29,2 Prozent. In 0,1 Prozent der Fälle kam es zu einer Totgeburt.

veröffentlicht: 21. Juni 2017 10:41
aktualisiert: 21. Juni 2017 11:50
Quelle: SDA

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