Prämienzuschlag für Krankheitsverhütung soll verdoppelt werden

· Online seit 15.04.2016, 14:38 Uhr
Der Zuschlag auf den Krankenkassenprämien für die Prävention von Krankheiten soll steigen. Das beantragt die von den Versicherern und Kantonen getragene Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz.
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Das Innendepartement (EDI) hat am Freitag die erforderliche Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Das Ziel sei es, die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten verringern, schreibt das EDI.

Der Prämienzuschlag beträgt heute jährlich 2.40 Franken pro versicherte Person. Er soll in zwei Schritten erhöht werden: 2017 würde der Betrag auf 3.60 steigen, 2018 auf 4.80 Franken. Mit der ersten Erhöhung sollen vor allem die Bekämpfung psychischer Erkrankungen und die Vorsorge im Alter verstärkt werden. Die zweite ist für die Prävention in der Gesundheitsversorgung vorgesehen.

Es würde sich um die erste Erhöhung seit 20 Jahren handeln, hält das EDI fest. Der Betrag von 2.40 Franken pro Jahr oder 20 Rappen pro Monat sei seit 1996 unverändert. 1996 habe der Zuschlag 0,15 Prozent der Standardprämie ausgemacht. Mit der Verordnungsänderung würde er von heute auf 0,04 Prozent auf 0,08 Prozent im Jahr 2018 steigen. Der Betrag soll laut der Mitteilung bis mindestens Ende 2024 nicht weiter erhöht werden.

Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert.

Das EDI weist auf die Kosten hin, welche die nichtübertragbaren chronischen Krankheiten verursachen. In der Schweiz hätten die Kosten im Jahr 2011 51,7 Milliarden Franken betragen. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen könnten die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten verringert werden, schreibt das EDI.

Zu den nichtübertragbaren chronischen Krankheiten gehören Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Krankheiten.

Die durch die Stiftung vorgesehenen Massnahmen werden koordiniert mit der kürzlich vom Bundesrat und den Kantonen verabschiedeten Strategie zur Prävention und dem vor einem Jahr gutgeheissenen Bericht zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung.

Die Höhe des Präventionszuschlags ist heute auf Verordnungsebene geregelt. Das Präventionsgesetz, das vor einigen Jahren zur Diskussion stand, sah eine Obergrenze vor. Diese sollte bei 0,075 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie liegen. Das Parlament lehnte das Gesetz aber am Ende ab.

veröffentlicht: 15. April 2016 14:38
aktualisiert: 15. April 2016 14:38
Quelle: SDA

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