Pro Velo fordert Mindest-Überholabstand

02.05.2017, 18:16 Uhr
· Online seit 02.05.2017, 17:44 Uhr
Pro Velo setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass in der Schweiz - wie in vielen anderen Ländern - ein Mindestabstand für das Überholen von Velofahrern gesetzlich festgelegt wird. Ursprünglich stammt die Idee aus dem Kanton Thurgau.
Stephanie Martina
Anzeige

Viele Velofahrende fühlen sich auf der Strasse vom motorisierten Verkehr eingeschüchtert. Dies zeigt die Link-Studie «Sicherheit beim Velofahren» 2016, welche unter anderem durch Pro Velo Schweiz beauftragt wurde. Darin beklagten sich 67,3 Prozent der Velofahrenden darüber, dass sie «oft zu nah überholt» werden. Dass in der Schweiz knapp überholt wird, ist nach Ansicht von Pro Velo nicht auf eine Böswilligkeit der Autofahrer zurückzuführen, sondern auf die schwammige Gesetzeslage, fehlende Sensibilisierung und mangelhafte Ausbildung.

Klare Gesetze im Ausland

Erfahrungen aus dem Ausland zeigen laut einer Mitteilung von Pro Velo, dass dort in der Regel grosszügiger überholt wird. Besonders hervorgehoben werden dabei Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland und die USA. Während in Italien die Legislative sich gerade mit einem neuen Gesetz befasst, gelten in den anderen Ländern bereits strenge Vorschriften. So müssen in Frankreich Velofahrer innerorts mit einem Mindestabstand von einem Meter überholt werden und ausserorts mit 1,5 Metern. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestabstand 1,5 Meter auf Strecken bis 80km/h und zwei Meter ab 80km/h und allgemein bei Kindern.

Schweizer Gesetz zu schwammig

In der Schweiz heisst es im Gesetz lediglich, dass mit ausreichendem Abstand überholt werden muss. Laut Pro Velo lässt dieser Gesetzestext viel Freiraum bei der rechtlichen Interpretation zu und entsprechende Kontrollen sind deshalb beinahe unmöglich. Die Polizei schrecke vor Anzeigen wegen der schwierigen Beweisführung zurück. Sofern es nicht zu einer Streifkollision kommt, kann immer davon ausgegangen werden, dass der Überholabstand ausreichend war, selbst wenn beim Überholen nur fünf Zentimeter zwischen Spiegel und Ellenbogen vorhanden waren, kritisiert Pro Velo.

Damit auch Velofahrer in der Schweiz künftig sicherer unterwegs sein können, will der nationale Dachverband von Pro Velo bei den entsprechenden Bundesstellen vorstellig werden. Er möchte erreichen, dass auch in der Schweiz eine gesetzliche Regelung zum Mindestabstand beim Überholen von Velofahrenden eingeführt wird.

Eine Idee aus dem Thurgau

Die Idee, einen Mindestabstand einzuführen, stammt ursprünglich aus dem Kanton Thurgau. Die knapp 1‘400 Mitglieder des Thurgauer Regionalverbandes haben an der Delegiertenversammlung vom vergangenen Samstag einen entsprechenden Antrag gestellt. Da Velofahrende aus allen Landesteilen betroffen sind, haben sich die übrigen Regionalverbände dem Thurgauer Antrag angeschlossen und sich einstimmig dafür ausgesprochen.


veröffentlicht: 2. Mai 2017 17:44
aktualisiert: 2. Mai 2017 18:16
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige