Raduner-Areal darf saniert werden

17.02.2016, 13:47 Uhr
· Online seit 17.02.2016, 13:38 Uhr
Der Boden des Raduner-Areals in Horn darf saniert werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Besitzers des angrenzenden Areals abgewiesen.
Christine König
Anzeige

Wie die Gebäudeteile des Bau- und Recycling-Unternehmens Eberhard Bau AG aus Kloten ZH waren auch jene des benachbarten Besitzers durch den Brand vergangenen August in Mitleidenschaft gezogen worden. Nach dem Feuer und den Löscharbeiten stieg das Interesse an einer Sanierung des bereits durch die Textilfabrik mit Chemikalien belasteten Bodens. Unter anderem auch darum, weil eine alte Leitung zum angrenzenden Bodensee führt und ihr Zustand unklar ist.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hob deshalb nach dem Brand eine superprovisorische Verfügung auf. Mit dieser hatte es Ende Juli 2015 alle Arbeiten auf dem Areal gestoppt. Grund dafür war eine Beschwerde des gleichen Beschwerdeführers wie im aktuellen Fall.

Dieser Parzellennachbar strebt eine umfassende Sanierung des ganzen Areals an. Das Departement für Bau und Umwelt machte der Eberhard Bau im Juli 2015 jedoch nur die Auflage, vor Sanierungs- und Baubeginn Bodensondierungen im Grenzbereich der beiden Parzellen vorzunehmen.

Das geht dem Eigentümer der Nachbarparzelle zu wenig weit. Er befürchtet gemäss Urteil des Bundesgerichts, dass Schadstoffflüsse später eine weitere Sanierung notwendig machen könnten.

Nach dem Abbruch der Industriebauten und der Entsorgung des kontaminierten Bodens soll das Areal einer zeitgemässen Nutzung zugeführt werden.

veröffentlicht: 17. Februar 2016 13:38
aktualisiert: 17. Februar 2016 13:47
Quelle: sda/red

Anzeige
Anzeige