Dumm gelaufen: Raser fliegt wegen Navi auf

04.06.2016, 12:01 Uhr
· Online seit 04.06.2016, 11:52 Uhr
Ein junger Autofahrer drückte kurz aufs Gaspedal und raste mit über 150 Stundenkilometer statt der erlaubten 60 über die Strasse. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den 23-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Fahrzeug muss er verkaufen
Marco Latzer
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Der Beschuldigte war am 12. März 2015 um 23.45 Uhr einer Polizeipatrouille aufgefallen. Sie sah einen Wagen auf der Appenzellerstrasse Richtung St. Gallen Winkeln fahren. Vor einem Lichtsignal hielt der Autofahrer an und setzte seine Fahrt fort, als das Licht auf grün schaltete. Die Beamten beobachteten, wie das Fahrzeug massiv beschleunigte. Sie schätzten die Geschwindigkeit auf 160 bis 170 Stundenkilometer. Erlaubt waren auf dem Streckenabschnitt allerdings bloss 60 km/h.

Navigationsgerät ausgewertet

Wie es in der Anklageschrift heisst, konnte die Zivilpatrouille dem Fahrzeug nicht direkt folgen. Jedoch gelang es ihr, Sichtkontakt zu halten. Der 23-jährige Autofahrer verlangsamte das Tempo und fuhr auf der Autobahn stadteinwärts. Auf der Rosenbergstrasse hielt ihn die Polizei schliesslich an. Die Krux für die Beamten: Sie mussten dem Mann seine Raser-Fahrt nachweisen.

Der junge Schweizer bestritt bei der ersten Einvernahme nämlich die massive Geschwindigkeits-Überschreitung. Er war aber kurioserweise damit einverstanden, dass sein Navigationsgerät ausgewertet wird. Aus seiner Sicht war dies definitiv ein Fehler. Das Gutachten kam zum Schluss, dass er die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um rechtlich relevante 88 km/h überschritten hatte.

«Zeitdruck» hinterm Steuerrad

An der Gerichtsverhandlung vom Donnerstag zeigte der Beschuldigte Einsicht und Reue. Ein solcher Fehler werde sich nicht wiederholen. Er habe vor einen anderen Wagen auf die linke Fahrspur wechseln wollen. Um den Lenker nicht zu behindern, habe er auf einen genügend grossen Abstand geachtet und deshalb seinen Wagen beschleunigt.

Er sei unter Zeitdruck gewesen. Um 23 Uhr habe er seine Schicht beendet und noch kurz bei einer Tankstelle in der Stadt Zigaretten kaufen wollen. Vom Einzelrichter auf den relativ teuren Wagen angesprochen, erklärte der junge Mann, er werde ihn verkaufen, um Geldstrafe und Verfahrenskosten bezahlen zu können.

Saftige Busse

Die Gerichtsverhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Einzelrichter erhob die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Damit fällte es einen Schuldspruch wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Bestraft wurde der fehlbare Lenker mit einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten betragen rund 11'600 Franken. Auch sie gehen zu Lasten des Beschuldigten.

veröffentlicht: 4. Juni 2016 11:52
aktualisiert: 4. Juni 2016 12:01
Quelle: sda/red

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