Raser müssen lebenslang hinter Gitter

· Online seit 27.02.2017, 17:09 Uhr
In Deutschland wurden am Montag zwei Männer, die bei einem Strassenrennen einen Rentner getötet haben, wegen Mordes verurteilt. Es ist das erste Urteil in dieser Härte. In der Schweiz wurden Raser bei ähnlichen Fällen weniger drakonisch bestraft.
Fabienne Engbers
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Am 1. Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer nahe dem Berliner Kudamm ein Strassenrennen und rasten mit mehr als 160 Stundenkilometern eine Strasse entlang. Sie überfuhren auf ihrem Höllenritt elf rote Ampeln. Ein 69-jähriger Autolenker fuhr mit normalem Tempo bei grün über eine Kreuzung, als ihn einer der zwei Raser rammte. Der 69-Jährige war sofort tot.

Erstes Urteil gegen Raser in dieser Härte

Das Gericht hat heute Montag entschieden: Die beiden Raser werden, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung für den einen Fahrer und Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen plädiert.

Weil die Männer laut der Anklage jedoch in Kauf nahmen, dass Unbeteiligte aufgrund ihrer Fahrt sterben könnten, sei eine Verurteilung zu Mord nicht übertrieben. Ein Urteil in dieser Härte für Raser ist nach dem Kenntnisstand der Deutschen Presseagentur bislang einmalig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Männer haben laut Bild vor, das Urteil weiter zu ziehen.

Raser von Schönenwerd musste sechs Jahre hinter Gitter

In der Schweiz gab es in den letzten Jahren einige ähnliche Fälle. Die Strafen fielen deutlich milder aus. Im Jahr 2008 lieferte sich der damals 18-jährige Grieche Nekti T. in Solothurn mit zwei gleichaltrigen Freunden ein Strassenrennen. Innerorts waren die drei Fahrer mit über 100 km/h unterwegs, obwohl dicker Nebel, die Sicht beeinträchtigt haben soll. Nekti T. fuhr von hinten in ein Auto, das gerade abbiegen wollte. Eine 21-Jährige, die auf der Rückbank des Autos sass, verstarb auf der Unfallstelle.

Vier Jahre später, im Jahr 2012, wurde Nekti T. zu sechs Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Als Folge auf den Unfall widerrief das Migrationsamt Solothurn damals die Niederlassungsbewilligung des Griechen. Das Bundesgericht entschied 2015 allerdings, dass der Grieche nach Absitzen seiner Strafe in der Schweiz bleiben darf. Laut 20Minuten sass der Raser 2015 wieder hinter dem Lenkrad, in seinem Auto wurde ein Datenaufzeichnungsgerät eingebaut.

Raser tötete in Staad einen Pizzakurier

Auch in Staad war im Januar 2012 ein Raser verantwortlich für den Tod eines Unbeteiligten. Der 23-jährige, alkoholisierte Fahrer prallte frontal in das Auto eines 53-jährigen Pizzakuriers. Dieser starb. Der 23-Jährige wurde vom Kantonsgericht St.Gallen zu fünf Jahren Haft verurteilt. TVO berichtete 2015 über den jungen Raser, der den Unfall mit über 100 km/h verursachte.

 Rasergesetz sorgt seit 2013 für verschärfte Strafen

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz ein neues, verschärftes Rasergesetz in Kraft. Dieses bestimmt, dass Raser in der Schweiz mit Gefängnis bestraft werden, unabhängig davon, ob bei der Fahrt jemand verletzt wurde. Wer innerorts mit mindestens 100 km/h, ausserorts mit 140 oder auf der Autobahn mit über 200 Sachen unterwegs ist, fällt unter den Begriff «Raser».

Ein bis vier Jahre Gefängnis warten auf alle, die mit so hohem Tempo erwischt werden. Zusätzlich wird einem der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen und das Fahrzeug des Täters kann eingezogen und verwertet werden.

 

veröffentlicht: 27. Februar 2017 17:09
aktualisiert: 27. Februar 2017 17:09
Quelle: enf

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