Riesiger Wels aus Bodensee gefischt

· Online seit 21.06.2017, 17:08 Uhr
Was für ein Prachtfang: Darjusch Dastghaibi und Tobias Hechelmann zogen vergangenes Wochenende einen zwei Meter langen Wels aus dem Bodensee. Nach einer kurzen Fotosession liessen sie das Ungeheuer wieder in den See.
Dumeni Casaulta
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Der Wels ist 203 Zentimeter lang und wiegt Schätzungen zufolge zwischen 50 und 60 Kilogramm, wie die beiden Fischer gegenüber «vol.at» angaben. Nachdem sie mit ihrem Fang für ein Erinnerungsfoto posiert hatten, entliessen sie ihn wieder zurück in die Freiheit.

Immer wieder grosse Fänge

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Riesen-Wels aus dem Bodensee gefischt wird. Im Jahr 2011 hat Mathias Gregorig einen 2,40 Meter langen Wels aus dem See gezogen. Dieser brachte 83 Kilo auf die Waage. Im Jahr 2010 zog David King ein 2,10 Meter langes Exemplar an Bord.

«Es kommt regelmässig vor, dass Fischer solch grosse Welse fangen», sagt Reto Leuch, Präsident des Schweizer Berufsfischerverbands am Bodensee. In letzter Zeit würden auch immer häufiger Welse gefangen werden - vor allem im Obersee.

Für einen Fischer sei ein solch grosser Wels aber kein Glücksfang, denn im Gegensatz zu anderen Fischen, seien Welse umso fettiger, desto grösser sie sind. «Bei Welsen dieser Grösse muss extrem viel Fett weggeschnitten werde und sie sind schwierig zu verwerten. Vermutlich haben die Fischer ihn auch deshalb wieder zurück in den See schwimmen lassen», sagt Leuch.

Fangen und freilassen erlaubt

Während es im Fischereigesetz des Kantons Zürich ein klares Verbot für das Fangen und wieder Freilassen von Fischen gibt, besteht am Bodensee keine gesetzliche Regelung. «Das sogenannte ‹Catch and Release› von Fischen ist also nicht verboten. Das Tierschutz regelt allerdings, dass Tiere, die zum Verzehr bestimmt sind, nur von Personen mit entsprechender Ausbildung, also von Berufs- oder Hobbyfischern, vorübergehend gehältert werden dürfen», erklärt Michael Vogel von der Thurgauer Jagd- und Fischereiverwaltung auf Anfrage von FM1Today.

Das Tierschutzgesetz sagt weiter, dass keinem Tier unnötig Leid zugefügt werden darf. Ob die beiden Fischer gegen diesen Zweckartikel des Tierschutzgesetzes verstossen haben könnten, kann Vogel nicht beurteilen. «Dafür müsste man wissen, wie das Tier behandelt wurde und die genauen Umstände des Fangs kennen.»

veröffentlicht: 21. Juni 2017 17:08
aktualisiert: 21. Juni 2017 17:08
Quelle: red.

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