Santésuisse will telefonische Kundenwerbung gesetzlich einschränken

06.10.2016, 17:38 Uhr
· Online seit 06.10.2016, 17:14 Uhr
Im Kampf gegen unseriöse Telefonwerbung haben die Krankenkassen bereits eine Branchenvereinbarung getroffen. Nun will Santésuisse einen Schritt weiter gehen und ein Verbot der Kaltakquise im Gesetz erreichen. Dafür müssen die anderen Branchen an Bord geholt werden.
Simon Riklin
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Wirksam unterbinden lasse sich lästige Telefonwerbung nur mit einer Änderung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), schreibt der Krankenkassendachverband Santésuisse in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Die jüngste Branchenvereinbarung der Santésuisse über Werbeanrufe ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vereinbarung verpflichtet die beigetretenen Krankenversicherer, nur mit Maklern, Vermittlern oder Telefonmarketinganbietern zusammenzuarbeiten, die minimale Qualitätsanforderungen einhalten.

So darf etwa die Nummer nicht unterdrückt werden, und der Zweck des Anrufs muss genannt werden. Ausserdem wird die Aufwandentschädigung für Makler und Vermittler beschränkt: Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung darf diese pro Versicherungsabschluss höchstens 50 Franken betragen.

Dies sei zwar eine griffige Handhabe, schreibt Santésuisse im Communiqué vom Donnerstag. Allerdings greife die Regelung nur für in der Schweiz tätige Firmen. Nicht selten würden Privatpersonen aber durch falsche oder irreführende Beratung Opfer unseriöser Makler. Diese operierten vom Ausland her.

Solche «am Rande der Legalität tätigen Makler» seien praktisch nicht zu identifizieren. Denn bei Werbeanrufen aus dem Ausland können die Telefonnummern der ausländischen Call Center auch als Schweizer Telefonnummer angezeigt werden.

Mit den heutigen Gesetzen könnten solche Aktivitäten nicht wirkungsvoll verhindert werden, schreibt Santésuisse nun. Der Verband strebt deshalb ein «generelles Verbot» der Kaltakquise im UWG an.

Dass damit das Problem mit den Anrufen aus dem Ausland nicht restlos gelöst werden kann, streitet Santésuisse-Mediensprecher Christophe Kaempf nicht ab.

«Das Ziel ist, dass für alle Branchen dieselben Regeln gelten», sagte Kaempf der Nachrichtenagentur sda. Santésuisse will deshalb versuchen, die anderen Branchen, die mit Werbeanrufen arbeiten, von ihrem Anliegen zu überzeugen. Dazu zählt insbesondere die Telekombranche.

Parallel dazu will die Krankenkassenbranche das Gespräch mit Parlamentarier suchen, damit ihre Idee als Motion eingereicht werden kann. «Ich glaube, das ist notwendig», sagte Kaempf. Viele Leute fühlten sich durch Werbeanrufe belästigt. Telefonwerbung an sich sei nichts schlechtes - solange gewisse Regeln eingehalten würden.

veröffentlicht: 6. Oktober 2016 17:14
aktualisiert: 6. Oktober 2016 17:38
Quelle: SDA

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