SBB muss Ausschreibungen auf Französisch übersetzen

11.08.2017, 15:26 Uhr
· Online seit 11.08.2017, 15:01 Uhr
Im Streit um die sprachlichen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen der SBB hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen einem Westschweizer Unternehmen Recht gegeben. Es kritisiert nur auf Deutsch verfasste Dokumente einer öffentlichen Ausschreibung.
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Das sei diskriminierend, stellten die Richter fest. Sie verpflichteten die SBB, die technischen Unterlagen zur Ausschreibung ins Französische zu übersetzen. Über das Urteil berichtete am Freitag die Zeitung «Le Temps».

Der Entscheid betrifft nur diesen Einzelfall. Am 12. April schrieb die SBB einen Auftrag auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (simap) aus. Es ging um vorkonfektionierte Betonschwellen für Geleise.

Laut der Zeitung wollte die Westschweizer Firma Bétontec Gram, ein regelmässiger Lieferant der SBB, den Auftrag für sich gewinnen. Das Problem: Das Anforderungsprofil war nur in deutscher Sprache verfasst. Zudem akzeptierte die SBB nur Angebote, welche auf Deutsch gemacht wurden.

Wegen dieser Hürden verlor sein Unternehmen viel Zeit für das Übersetzen der Unterlagen, wie Geschäftsführer Julien Lasserre gegenüber «Le Temps» sagte. Anfang Mai beschloss er deshalb, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Er begründete diese mit dem Missachten des Diskriminierungsverbots seitens der SBB.

Nun entschieden die Richter im Sinne des Westschweizer Unternehmens. Die SBB müssen die technischen Unterlagen des Auftrags nun ins Französische übersetzen und auch Angebote in dieser Sprache annehmen.

Mit diesem Entscheid will sich Lasserre aber nicht zufriedengeben. Er wird laut der Zeitung künftig «systematisch» gegen Aufträge vorgehen, die nur in deutscher Sprache verfasst sind. Er will dies so lange tun, bis die SBB einlenkt.

Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Die SBB beabsichtige nicht, ihre bisherige Praxis grundsätzlich zu überdenken, sagte Sprecher Frédéric Revaz auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Ausschreibung werde in jener Sprache verfasst, die am Projektort gesprochen werde.

Revaz präzisierte, dass der besagte Auftrag sehr wohl auf Deutsch und auf Französisch ausgeschrieben worden sei. «Nur die ausführliche Dokumentation wurde nicht übersetzt.» Schon bevor das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid bekanntgegeben habe, hätten sich die beiden Parteien aber geeinigt, dass die SBB die Dokumente nachträglich übersetze.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Diskussion um die sprachlichen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen der SBB aufflammt. Im Jahr 2014 war es aus diesem Grund zu einem Treffen zwischen SBB-Chef Andreas Meyer und der Waadtländer Regierung gekommen.

Letztere hatte zuvor eine auf Deutsch verfasste öffentliche Ausschreibung der SBB kritisiert. Ein Waadtländer Unternehmen habe wegen der für das Projekt verlangten Anforderungen in der deutschen Sprache auf ein Angebot für ein Beschaffungsprojekt verzichtet.

veröffentlicht: 11. August 2017 15:01
aktualisiert: 11. August 2017 15:26
Quelle: SDA

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