Schlichtungsverfahren in der Telekombranche

28.06.2016, 10:05 Uhr
· Online seit 28.06.2016, 09:59 Uhr
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) hat im vergangenen Jahr ein Viertel mehr Verfahren behandelt als im Vorjahr. Viele der Beschwerden betrafen Abonnemente, für die sich Handy-Nutzer ohne Wissen angemeldet hatten.
René Rödiger
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Dies zeigt der Jahresbericht 2015 der Ombudscom, der am Dienstag publiziert worden ist. Gesamthaft wandten sich im Jahr 2015 rund 6450 Personen an die Schlichtungsstelle. Dies entspricht monatlich rund 537 Kundinnen und Kunden.

Die Zahl der eigentlichen Schlichtungsverfahren nahm erstmals seit fünf Jahren bedeutend zu. Hauptbeschwerdegrund waren wie in den Vorjahren die ungewollten Vertragsabschlüsse per Telefon. Sie machten über ein Viertel aller Beschwerden aus.

Auffallend sei, dass vielfach ältere Personen von den Telekomanbietern telefonisch in der Absicht kontaktiert würden, dass diese den angestammten Vertrag wechselten, liess sich Ombudsmann Oliver Sidler in der Mitteilung zitieren. «In den Beschwerden äusserten sie sich oft befremdet über die Abwerbepraxis der Anbieter.» Sie seien nicht umfassend über einen allfälligen Anbieterwechsel sowie die Vertragsdauer informiert worden.

Am zweithäufigsten beschwerten sich die Kunden über die Rechnungsstellung. Dies waren namentlich Beanstandungen über im Abonnement enthaltene Vergünstigungen, welche auf der Rechnung nicht mitberücksichtigt wurden, Beanstandungen über die Zahlungsfrist, neu verrechnete Gebühren für die Rechnung in Papierform und weitere Unklarheiten hinsichtlich der Rechnung.

Auch zu den sogenannten Mehrwertdiensten gingen viele Reklamationen ein. Die verschärften Vorschriften zur Preisbekanntgabe ab dem 1. Juli 2015 und insbesondere die Verpflichtung, dass der Kauf oder die Aktivierung eines Abonnements zusätzlich bestätigt werden muss, hätten nicht zu einem Beschwerderückgang geführt, schreibt Ombudscom.

Die offizielle, vom Fernmeldegesetz vorgesehene Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden sowie Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

veröffentlicht: 28. Juni 2016 09:59
aktualisiert: 28. Juni 2016 10:05
Quelle: SDA

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