Schüler darf nicht von der Schule
«Das Schulgesetz sieht vor, dass die allgemeine Schulpflicht mit dem Ende des Schuljahres endet, in welchem ein Schüler das 16. Lebensjahr vollendet hat», schreibt die Standeskomission. Dies sei im Fall des Schülers aus Appenzell nicht der Fall. Schon die Schulbehörde verweigerte dem Schüler den Ausstieg. Daraufhin legten die Eltern bei der Standeskomission Rekurs ein. Die Standeskomission hat den Rekurs nun aber abgewiesen.
Obwohl das Kind eine Lehre im Sommer beginnen könnte, müsse er auch das letzte Schuljahr absolvieren. Eine Ausnahmebewilligung werde nur unter seltenen Umständen erteilt. Allein die Möglichkeit eine Lehrstelle antreten zu können, genüge nicht für eine Schulentlassung. Vor allem im Hinblick auf die Berufsschule, wurde dem Schüler noch zu wenig Schulstoff vermittelt.
(red)