Schwäne dürfen gejagt werden

02.03.2016, 20:47 Uhr
· Online seit 02.03.2016, 18:36 Uhr
National- und Ständerat sind sich einig: Der Schutz der Schwäne soll in der Schweiz gelockert werden. Ginge es nach dem Ständert, so soll der Schwan wie jede andere jagbare Tierart abgeschossen werden dürfen.
Lara Abderhalden
Anzeige

Der Ständerat sieht im Schwan eine sich ungestört vermehrende Spezies, die es aufzuhalten gilt. Für ihn ist es deshalb nicht abwegig, eine Höchstzahl an Schwänen festzulegen.  Dem Nationalrat geht das jedoch zu weit, für ihn kommt eine Höchstzahl nicht in Frage. Er fordert eine Lösung wie, wie es das Parlament zur Regulierung des Wolfsbestandes beschlossen hat.

Der Schwan soll nun grundsätzlich eine geschützte Tierart bleiben, bei konkreten Problemem sollen die Kantone aber beim Bundesamt für Umwelt eine Abschussgenehmigung einholen können.

Füttern schadet

«Im Normalfall verursachen die Schwäne keine Probleme», sagt die Bündner SP-Politikerin Silvia Semadeni. Das Hauptproblem seien die meist gut gemeinten Fütterungen der Bevölkerung. Eine Änderung der Gesetzgebung auf nationaler Ebene sei jedoch nicht notwendig.

Bereits heute können die Kantone beim Bund ein Gesuch stellen, wenn sie den Schwanenbestand regulieren wollten. Sie müssen jedoch vorgängig nachweisen, dass Schäden entstanden sind und Massnahmen dagegen ergriffen wurden. Das sei relativ aufwendig, sagte Kommissionssprecher Hans Grunder (BDP/BE).

Die Mehrheit des Nationalrats möchte es den Kantonen nun erlauben, proaktiv zu handeln. Der Nationalrat stimmte der abgeänderten Motion mit 91 zu 74 Stimmen bei 16 Enthaltungen zu. Nun ist der Ständerat wieder am Zug.

Keine natürlichen Feinde

Die Motion eingereicht hatte der ehemalige Nidwaldner CVP-Ständerat Paul Niederberger. Die Höckerschwäne hätten sich mangels natürlicher Feinde und dank des gesetzlichen Schutzes ungestört vermehrt, argumentierte er. In Nidwalden habe die Population überhand genommen. Die Tiere hätten an Sympathie verloren, weil sie Wiesen und Spazierwege verkoteten.

Das Drohverhalten der Schwäne könne Spaziergänger, Radfahrer und Kinder beängstigen, sagte Grunder. Auch komme es zu Konflikten mit den Landwirten, da Kühe das verkotete Gras nicht mehr fressen würden oder daran erkrankten.

Der Höckerschwan - namensgebend ist der schwarze Höcker über dem Schnabel - ist in der Schweiz ursprünglich nicht heimisch. Gemäss BAFU wurde er im 17. Jahrhundert in Parkweihern ausgesetzt. In der Schweiz gibt es laut Grunder je nach Jahreszeit rund 5000 Höckerschwäne.

Unverständnis bei Tierschützern

Die Alliance Animale Suisse zeigte sich in einem Communiqué empört. Das Ansinnen der grossen Kammer sei ethisch und auch sachlich unsinnig. In der Alliance Animale haben sich 2014 die vier Organisationen «Animal Trust», «Vier Pfoten», «Wildtierschutz Schweiz» und «Stiftung für das Tier im Recht» zusammengeschlossen.

Auch der Schweizer VogelschutzSVS/Bird Life Schweiz hat kein Verständnis. Die «erleichterten Eingriffe» in den Schwanenbestand wegen eines lokalen Problems seien unnötig. Moderate Eingriffe gegen die Schwände in Nid- und Obwalden seien bereits bewilligt und würden im Frühling beginnen.

veröffentlicht: 2. März 2016 18:36
aktualisiert: 2. März 2016 20:47
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige