Schweiz und EU wollen Emissionshandelssysteme verknüpfen

16.08.2017, 14:50 Uhr
· Online seit 16.08.2017, 13:10 Uhr
Die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU sollen verknüpft werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Unterzeichnung eines Abkommens genehmigt. Auch die EU-Kommission gab grünes Licht. Das Dossier war zuvor blockiert gewesen. Fertig verhandelt war das Abkommen schon seit über einem Jahr.
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Wegen der Differenzen mit der EU ging es aber - wie in anderen Dossiers - nicht voran. Nun kann der Bundesrat einen grossen Fortschritt vermelden.

Das Abkommen könnte noch im laufenden Jahr unterzeichnet werden, heisst es in der Mitteilung. Auch die Europäische Kommission habe Vorschläge für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens beschlossen und dem EU-Rat vorgelegt.

Der Bundesrat verweist auf eine Mitteilung der EU-Kommission vom gleichen Tag. Darin steht, die EU und die Schweiz seien im Begriff, ihre Emissionshandelssysteme zu verknüpfen. Stimme der EU-Rat zu, könne das Abkommen noch im laufenden Jahr unterzeichnet werden.

Hochrangige Treffen und eine Änderung in der Schweizer Gesetzgebung hätten die heutigen Beschlüsse ermöglicht, schreibt die EU-Kommission. Sie bezieht sich dabei wohl auf die sanfte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit dem «Inländervorrang light».

Ob der Fortschritt allenfalls auch mit einer Annäherung bei den institutionellen Fragen zu tun hat, ist offen. Der Bundesrat und die EU-Kommission äussern sich dazu nicht. Als das Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme fertig ausgehandelt war, hatte Umweltministerin Doris Leuthard gesagt, die EU wolle dieses erst unterzeichnen, wenn die institutionellen Beziehungen geregelt seien.

Vor der Sommerpause beschloss der Bundesrat, die Gesamtbeurteilung der Situation mit der EU auf den Herbst zu verschieben. Dann sollen jene Verträge unterzeichnet werden, über die eine Einigung erzielt werden konnte. Anschliessend will der Bundesrat das weitere Vorgehen in der Europapolitik festlegen.

Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Das Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend der Obergrenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.

Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausstösst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausstösst, kann es die überzähligen Rechte verkaufen.

In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden. Das Schweizer System funktioniert jedoch schlecht, weil der Markt zu klein ist. Durch die Verknüpfung der beiden Systeme würden die Unternehmen Zugang zu einem grösseren, liquideren Markt erhalten und kämen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Mit dem Abkommen werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische System einbezogen. Davon dürften laut dem UVEK jedoch lediglich Inlandsflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraum betroffen sein.

Nach der Unterzeichnung des Abkommens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung und zur dafür erforderlichen Teilrevision des CO2-Gesetzes unterbreiten. Auch in der EU muss das Parlament der Ratifizierung des Abkommens zustimmen.

veröffentlicht: 16. August 2017 13:10
aktualisiert: 16. August 2017 14:50
Quelle: SDA

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