Schweizer erzählt über seine Agententätigkeit

22.11.2017, 19:42 Uhr
· Online seit 22.11.2017, 19:37 Uhr
Der in Deutschland wegen Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilte Schweizer Daniel Moser hat am Mittwoch in der Sendung «TalkTäglich» von TeleZüri, Tele M1 und TeleBärn sowie gegenüber «Blick Online» erstmals Stellung bezogen.
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Er sehe sich weder als Opfer noch als Straftäter, denn er habe die Tat in voller Überzeugung begangen, sagte der ehemalige Zürcher Stadtpolizist. Es sei ihm klar gewesen, dass er deutsches Recht verletze. Weil er gewusst habe, was die Deutschen mit den geklauten Daten-CDs machen, sei ihm deutsches Recht gleich gewesen.

Er habe sich selbst nie als Spion empfunden, sagte Moser weiter. Er sei ein Patriot gewesen. Mit der «Aktion» in Deutschland habe er netto 13'000 Euro verdient. Moser sagte, er sei heute «finanziell ruiniert».

Der vom Schweizer Nachrichtendienst (NDB) erteilte Auftrag habe gelautet, eine unvollständige Liste mit Namen und Adressen von deutschen Steuerfahndern zu ergänzen. Zudem sei er angewiesen worden, einen Maulwurf innerhalb der deutschen Behörden zu platzieren.

Ziel dieses Maulwurfs sei es gewesen, die falschen Namen der deutschen Steuerfahnder zu eruieren, unter denen diese in der Schweiz operiert haben. Damit hätten diese Personen bei ihren Einsätzen in der Schweiz ausgeschrieben und verhaftet werden können.

Im Auftrag der Schweiz zahlte Moser dem angeblichen Maulwurf zweimal 30'000 Euro. Danach sei die Operation abgebrochen worden, weil der automatische Informationsaustausch zwischen den Ländern inzwischen offiziell vereinbart worden war.

Abenteuerlich war auch Mosers letzte Tätigkeit in Deutschland. Er habe gemerkt, dass ihm die Deutschen eine Falle stellen und habe ihnen für 20'000 Euro unechte, falsche Bankdaten verkauft. Die Bundesanwaltschaft habe davon gewusst. Sie habe ihn nach seiner Verhaftung allerdings im Regen stehen lassen.

Moser und sein Schweizer Anwalt Valentin Landmann überlegen sich, eine Klage gegen die Schweizer Behörden einzureichen. Gemäss Obligationenrecht hafte ein Auftraggeber für den aus einem Auftrag entstandenen Schaden.

Viel lieber würden Moser und Landmann die Sache allerdings einvernehmlich mit einer Entschädigung von Seiten des Bundes regeln. Bisher hätten die Behörden aber jegliches Gespräch verweigert.

veröffentlicht: 22. November 2017 19:37
aktualisiert: 22. November 2017 19:42
Quelle: SDA

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