Schweizer Unternehmen bekommen bessere Karten bei Beschaffungen

13.06.2018, 19:10 Uhr
· Online seit 13.06.2018, 19:02 Uhr
Journalisten haben in den letzten Jahren mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt. Daraufhin wollte der Bundesrat den Zugang zu Unterlagen erschweren. Der Nationalrat hat die Einschränkung am Mittwoch entschieden abgelehnt.
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Bei der Beratung des Beschaffungsgesetzes BÖB hat er die Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen und die Beschränkung des Einsichtsrechts oppositionslos gestrichen. Die Grüne Regual Rytz (BE) sprach von einem «Angriff auf die Transparenz und die Korruptionsbekämpfung».

Der Bundesrat befürchtet, dass zu viel Transparenz zu Wettbewerbsmanipulationen führen könnte. Zudem will er das Geschäftsgeheimnis der Anbieter schützen. Im Nationalrat krebste Finanzminister Ueli Maurer etwas zurück: Die Güterabwägung könne auch zugunsten der Interessen der Öffentlichkeit ausfallen, sagte er.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte schwere Bedenken gegen die geplante Einschränkung geäussert. Er bezeichnete die Pläne des Bundesrats als «Rückschritt in die Steinzeit». Für Kopfschütteln sorgte auch die Tatsache, dass der Bundesrat den Eingriff weder in die Vernehmlassung geschickt noch offen kommuniziert hatte.

Die Totalrevision Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Gleichzeitig wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.

Wo es um viel Geld gehe, drohten Korruption und Wettbewerbseinschränkungen, sagte GLP-Sprecherin Kathrin Bertschy (BE). Umso wichtiger seien transparente und faire Regeln. Für Fairness und Transparenz sollen klare und einheitliche Ausschreibungs- und Zuschlagskriterien sorgen. Der Rechtsschutz wird mit der Revision etwas ausgebaut, die Ausstandsregeln werden präzisiert.

Die Vorschläge des Bundesrats gingen dem Nationalrat aber nicht weit genug. Er zog die Schraube weiter an mit dem Ziel, gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter zu schaffen. So können Auftraggeber zusätzliche Anforderungen stellen, die der Anbieter im Ausland erfüllen muss. Damit will der Nationalrat verhindern, dass ein Schweizer Anbieter chancenlos ist, weil er sich ans Schweizer Gesetz hält.

Strenge Vergabekriterien waren ohnehin hoch im Kurs. Der Nationalrat beschloss mit 102 zu 83 Stimmen, dass das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden muss. Die Befürworter gaben zu, dass das mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum zu vereinbaren ist. Auch müsse die Formulierung noch angepasst werden, sagte Hans Grunder (BDP/BE). Das könne der Zweitrat tun.

Unbeantwortet blieben die Fragen, welcher Index angewendet werden soll und wie mit Subunternehmern oder Zulieferern im Ausland umzugehen sei. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sprach von «Wolkenschiebereien». Die Schweiz werde damit in einem WTO-Verfahren «an die Wand fahren», sagte Maurer.

Andere Anpassungen waren weniger umstritten: Nach dem Willen des Nationalrats müssen neben dem Preis auch Qualität, Lieferbedingungen, technischer Wert, Kreativität oder Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Das vorteilhafteste Angebot soll nicht allein aufgrund des Preises, sondern anhand aller Kriterien ermittelt werden.

Linke und Grüne freuten sich über mehr Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen. Die bürgerlichen Parteien hoffen, dass hohe Anforderungen einheimischen Unternehmen einen Vorteil verschaffen. Der Nachteil beim Preis werde damit mindestens zum Teil kompensiert, sagte Martin Landolt (BDP/GL).

Nachgebessert hat der Nationalrat auch bei der Sprache der Ausschreibungen: Bei Bauaufträgen müssen Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort verfasst werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind zwei Amtssprachen nötig. Eingaben sind in allen Amtssprachen zulässig.

Um Dumping-Angebote zu verhindern, muss bei ungewöhnlich niedrigen Offerten geklärt werden, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind. Die Anbieter können verpflichtet werden, Leistung und Preis in separaten Couverts einzureichen, so dass die Qualität des Angebots unbefangen geprüft werden kann. Der Nationalrat will auch Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz ausnehmen. Schutzgebühren werden verboten.

Die meisten Minderheitsanträge scheiterten jedoch. Die Linke beantragte erfolglos, dass auch öffentliche und im öffentlichen Dienst tätige Unternehmen das BÖB einhalten müssen. Auch die Begrenzung von Subunternehmerketten fand keine Mehrheit. Es handle sich um eine wichtige Ursache von Missbrauch, sagte SP-Sprecherin Prisca Birrer-Heimo (LU). Laut Maurer ermöglichen Subunternehmer den KMU, an gewissen Ausschreibungen teilzunehmen.

Die SVP bemühte sich vergeblich, einen Inländervorrang bei Ausschreibungen in der Vorlage unterzubringen. Auch der Ausschluss von subventionierten Unternehmen scheiterte. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 184 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage aus. Das geänderte WTO-Übereinkommen wurde mit 176 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Vorlagen gehen nun an den Ständerat.

veröffentlicht: 13. Juni 2018 19:02
aktualisiert: 13. Juni 2018 19:10
Quelle: SDA

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