Sechs Jahre Haft für Sarganser Feuerteufel

19.11.2017, 16:15 Uhr
· Online seit 19.11.2017, 15:51 Uhr
Das Kreisgericht in Mels schickt den Zündler von Sargans für sechs Jahre in Haft. Die Kammer hält es für erwiesen, dass er eine Feuerserie verursacht hat, die die Region vergangenes Jahr in Atem hielt. Der Täter zeigte sich «enttäuscht», sein Verteidiger prüft Berufung.
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Tagblatt | Reinhold Meier

Die Anklage hatte dem niedergelassenen deutschen Handwerker vorgeworfen, im Herbst 2016 insgesamt sieben Feuer gelegt zu haben, vornehmlich in älteren Gebäuden nördlich des Sarganser Bahnhofs. Unter der Bevölkerung hatte die gespenstische Serie Angst und Schrecken verbreitet, nicht zuletzt weil die Feuer immer wieder in einem eng umgrenzten Gebiet loderten.

Zudem habe der 35-jährige in einem Fall versucht, sich finanziell zu bereichern, so die Anklage weiter. Nachdem seine eigene Werkstatt verbrannt war, wollte er von der Versicherung 166'000 Franken Schadensersatz erschleichen. Unmittelbar nach dem siebten Brand konnte er als dringend tatverdächtig festgenommen werden und sitzt seitdem in Haft. Die Serie brach damit ab. Er hat die Vorwürfe aber immer bestritten.

Leugnen zwecklos

Doch alles Leugnen hat nichts genützt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland gelangte in einem aufwendigen Indizienprozess jetzt zum Schuldspruch. Dies, obschon an den Brandstätten keine DNA-Spuren des Täters gefunden worden waren. Es liessen sich auch keine Hinweise auf Brandbeschleuniger entdecken und Augenzeugen fehlten ebenfalls durchwegs. Trotzdem muss der Mann sechs Jahre in Haft und erhält sieben Jahre Landesverweis.

Damit folgte das Gericht den Kernargumenten der Anklage. Es blieb jedoch im Strafmass unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zehn Jahren Freiheitsentzug plus zehn Jahren Landesverweis. Dies, nach einer eigenständigen Würdigung des gesamten Falles unter dem Einbezug der Lebensumstände des Täters, wie es hiess. Man habe dabei auch Urteile in vergleichbaren Fällen beachtet. Zudem sei ein psychiatrisches Gutachten zu berücksichtigen gewesen.

Eng überwacht

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass die Indizienkette auch mittels Überwachung und Hausdurchsuchung dicht und überzeugend sei. Angesichts des Gesamtbildes gäbe es nurmehr eine theoretische Option, dass der Beschuldigte nicht der Täter sei. Eine solche «rein theoretische und weit entfernte Möglichkeit» genüge nicht für einen Freispruch, hiess es sinngemäss. Daher findet der Grundsatz «in dubio pro reo», also, im Zweifel für den Angeklagten, keine Anwendung.

Dahingehend hatte zuvor die Verteidigung an Schranken mit Nachdruck plädiert. Es gäbe wohl Indizien, aber eben keine Beweise. Sie hatte darum nebst einem Freispruch auch 71'000 Franken Genugtuung für die «ungerechtfertigte Haft» gefordert. «Nun wollen wir die ausführliche Begründung für diesen Entscheid sehen», kündigte der Anwalt in einer ersten Reaktion auf das Urteil an. Die bisher gelieferte kurze Begründung reiche sicher nicht aus, erklärte er. Sein Mandant zeige sich enttäuscht und bleibe bei seinen Unschuldsbeteuerungen. Eine mögliche Berufung sei nach dem Vorliegen der ausführlichen Begründung ernsthaft zu prüfen, hiess es weiter.

Riesiger Kostenberg bleibt

Bei den Bränden war hoher Sachschaden entstanden, die naturgemäss zu offenen Rechnungen geführt haben. So fordern sieben Privatkläger Schadensersatz in Höhe von zusammen knapp einer halben Million Franken vom Brandstifter. Allein die Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen macht über 132'000 Franken geltend. Alle Forderungen verwies das Gericht auf den Weg des Zivilprozesses. Beim Verurteilten bleiben zudem die Verfahrenskosten hängen. Wegen des Schuldspruchs hat er sie vollumfänglich zu übernehmen. 67'400 Franken schlagen dafür zu Buche.

Dieser Artikel wurde erstmals am 19.11.2017 auf «tagblatt.ch» veröffentlicht.

veröffentlicht: 19. November 2017 15:51
aktualisiert: 19. November 2017 16:15

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