Seit einem Jahr verharrt Referenzzinssatz auf Rekordtief

01.06.2016, 13:45 Uhr
· Online seit 01.06.2016, 13:39 Uhr
Seit einem Jahr verharrt der für die Mieten massgebliche Referenzzinssatz auf dem Rekordtief von 1,75 Prozent. Der Bund hat diesen erneut nicht geändert. Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisierte, trotz tiefem Zinssatz seien die Mieten noch immer viel zu hoch.
Michael Ulmann
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«Seit der Einführung des Referenzzinssatzes 2009 haben sich die Zinsen praktisch halbiert, aber die Mieten wurden vielerorts nicht angepasst», sagte die Präsidentin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands, SP-Nationalrätin Marina Carobbio (TI), am Mittwoch auf Anfrage. «Es findet eine Umverteilung statt von den Mietern zu den Hausbesitzern».

Wer sein Vermögen anlegen will, findet in der jetzigen Tiefzinsphase kaum Anlagemöglichkeiten mit hohen Renditen - ausser bei Immobilien, wie der Verband dazu schreibt.

Der Mieterverband beruft sich dabei auf das Immobilienbüro IAZI. Demnach sei die Performance bei Schweizer Immobiliendirektanlagen 2015 im Vorjahresvergleich auf 6,6 Prozent gestiegen.

Die Mieter-Seite sieht keine Chance, auf Bundesebene Verbesserungen für die Millionen Mieter herauszuholen. «Sogar kleine Verbesserungen werden im Parlament torpediert», sagte Carobbio. Sie verwies auf die Vorlage für ein Formular, auf dem der Vermieter bei einem Wohnungswechsel die Vormiete ausweisen muss. Der Nationalrat berät es kommende Woche. Dessen vorberatende Kommission empfiehlt bereits Nichteintreten.

«Den Mieterinnen und Mietern bleibt damit gar nichts mehr anderes übrig, als via Volksinitiative für fairere Bedingungen zu kämpfen», sagte Carobbio und verwies auf die Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen, für die der Mieterverband Mitte Mai schon 94'000 Unterschriften beisammen hatte.

Da sich der Referenzzinssatz nicht verändert hat, haben Mieter auch diesmal keinen Anspruch darauf, dass ihre Mieten sinken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch erklärte.

Sie können aber eine Reduktion verlangen, falls ihr Mietzins «nicht auf dem aktuellen Zinssatz beruht», also falls frühere Senkungen nicht weitergegeben wurden. Vermieter sind aber dazu nicht verpflichtet; Mieter müssen dann selbst aktiv werden.

Zuletzt gab es deswegen mehr Streit zwischen Mietern und Vermietern, wie Zahlen des BWO vom März zeigen: Demnach vervierfachten sich letztes Jahr die Zahl der Streitfälle wegen Mietzinssenkung vor Schlichtungsbehörden von 831 im ersten Halbjahr auf 2173 im zweiten. Die Senkung war am 1. Juni bekannt gegeben worden.

Der Hauseigentümerverband (HEV) erklärte, die Mieten müssten jetzt nicht angepasst werden, jedenfalls jene, die auf dem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basierten.

Doch auch bei einigen anderen mit höheren Zinssätzen als Basis sei die Miete gerechtfertigt, betonte die stellvertretende HEV-Direktorin Monika Sommer. Ein Hausbesitzer dürfe die Kosten von Unterhalt und Investitionen verrechnen.

«Aber mit Investitionen meine ich etwa eine Sanierung wie eine neue Isolation oder in einer Wohnung eine neue Küche, und nicht nur eine Pinselrenovation», schränkte Sommer ein.

Als zweiten Punkt führte Sommer die Orts- und Quartierüblichkeit gerade bei Altwohnungen an. Dort lägen die Mieten oft deutlich tiefer als im Vergleich zum Rest des Quartiers. Eine Senkung sei deshalb ungerecht.

veröffentlicht: 1. Juni 2016 13:39
aktualisiert: 1. Juni 2016 13:45
Quelle: SDA

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