Sekretärin erhält Entschädigung im Finma-Prozess

10.11.2015, 16:29 Uhr
· Online seit 10.11.2015, 16:06 Uhr
Das Bundesstrafgericht ist am Dienstag den Forderungen von Anklage und Verteidigung teilweise gefolgt. Es verurteilte einen Finma-Mitarbeiter und seinen Ex-Kollegen wegen Veruntreuung und sprach sie vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.
Christoph Fust
Anzeige

Der ebenfalls angeklagte David Wyss wurde vollumfänglich freigesprochen - er ist aktuelles Mitglied der Geschäftsleitung der Finma.

Der ehemalige Finma-Angestellte und heutige Leiter des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Daniel Roth, sowie sein ehemaliger Kollege, der immer noch für die Finma arbeitet, wurden zu Geldstrafen verurteilt. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden sie freigesprochen.

Sie müssen ausserdem der Zuger Sekretärin, die sich als Privatklägerin konstituiert hatte, jeweils eine Entschädigung von 15'000 Franken zahlen. Auf ihre Klage geht der seit Montag vor dem Bundesstrafgericht verhandelte Fall zurück.

Die Bundesanwaltschaft hatte erst auf Weisung des Bundesstrafgerichts Anklage erhoben und beantragte vorab einen Freispruch auf ganzer Linie. Sie war beim Prozess nicht anwesend.

veröffentlicht: 10. November 2015 16:06
aktualisiert: 10. November 2015 16:29
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige