Sika-Erbenfamilie beantragt tiefere Dividende

29.03.2017, 08:54 Uhr
· Online seit 29.03.2017, 08:38 Uhr
An der bevorstehenden Generalversammlung des Zuger Baustoffkonzerns Sika ist wie in den vergangenen Jahren für Zündstoff gesorgt.
Anzeige

Die in der Schenker-Winkler Holding (SWH) organisierte Sika-Erbenfamilie Burkhard lehnt den Dividendenantrag des Verwaltungsrates ab und schlägt eine tiefere Dividende vor.

Statt einer vom Verwaltungsrat beantragten Dividende von 102 Franken je Inhaberaktie, schlägt die SWH eine Dividende von 96 Franken je Aktie vor. Der Vorschlag der SWH entspreche einer Dividendenerhöhung um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr, schreibt die Familienholding in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die SWH habe dem Verwaltungsrat der Sika rechtzeitig signalisiert, eine im Verhältnis zum Jahresergebnis proportionale Erhöhung der Ausschüttungsquote zu beantragen. Der Vorschlag des Verwaltungsrat entspricht einer Anhebung der Dividende um 31 Prozent.

Wie bereits kommuniziert werden sich an der Generalversammlung vom 11. April alle bisherigen Verwaltungsräte zur Wiederwahl stellen. Die SWH beantragt, wie sie vor zwei Wochen angekündigt hat, die Wahl von Jacques Bischoff in den Sika-Verwaltungsrat. Bischoff war unter anderem Dozent an verschiedenen Schweizer Hochschulen und Universitäten und er ist SWH-Verwaltungsrat.

Angesichts der bereits mehr als zwei Jahre dauernden Auseinandersetzung um den Verkauf der SWH brauche es ein neues, vermittelndes Mitglied im Sika-Verwaltungsrat und eine der Stimmkraftverhältnisse angemessenere Vertretung der SWH, heisst es in der aktuellen Medienmitteilung der SWH.

Die SWH betont erneut, dass eine Mehrheit des Sika-Verwaltungsrats im Vorjahr nicht gültig gewählt worden sei. Diese Personen werde die SWH erneut nicht in den Verwaltungsrat wählen und ihnen auch keine Entlastung erteilen.

Zudem will sich die Holding der Familienaktionäre auch gegen die Vergütung dieses Verwaltungsrats aussprechen, sowohl rückwirkend als auch für das kommende Geschäftsjahr. Die künftige Entlohnung des «erfolgreichen Managements» sei von dieser Auseinandersetzung nicht tangiert, schreibt die SWH.

Um Sika tobt seit Dezember 2014 ein Übernahmekampf, der mit juristischen Mitteln ausgefochten wird. Der französische Konzern Saint-Gobain will 2,75 Milliarden Franken für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen, die mit einem Anteil von rund 17 Prozent die Kontrollmehrheit von leicht über 50 Prozent garantieren. Dagegen wehren sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre.

Mit einer Beschränkung der Stimmrechte - der sogenannten Vinkulierung - hat der Verwaltungsrat die Übernahme bislang blockiert. Ende Oktober 2016 entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese Stimmrechtsbeschränkung an der Generalversammlung vom vergangenen Jahr rechtens war. Die SWH hat das Urteil weiter gezogen.

An der diesjährigen Generalversammlung dürfte sich das Spiel der vergangenen Versammlungen wiederholen. Mit den beschränkten Stimmrechten können die Erben jeweils keine Änderungen im Verwaltungsrat erzwingen.

In der Traktandenliste für die GV 2017 hält der Verwaltungsrat fest, dass er Anträge, die in der Einladung nicht aufgeführt sind, zur Ablehnung empfiehlt.

Unbeschränkt stimmen können hingegen die Familienaktionäre, wenn es um die Entlastung des Verwaltungsrates geht. Diese verweigerten sie erstmals an der Versammlung 2015.

veröffentlicht: 29. März 2017 08:38
aktualisiert: 29. März 2017 08:54
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige