Sind Jack-Daniel's Shirts illegal?

09.09.2016, 18:22 Uhr
· Online seit 09.09.2016, 18:18 Uhr
Zwei Beamte der Alkoholverwaltung haben letzte Woche einen Tabak-Shop in Wil inspiziert und den Inhaber gerügt, weil er T-Shirts und Feuerzeuge mit Whiskey-Werbung verkaufte. Dabei waren solche T-Shirts lange Zeit gross in Mode. Muss man sie jetzt im Schrank lassen?
Angela Mueller
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«Der Mann machte sich strafbar, weil er Gegenstände mit Spirituosenwerbung in seinem Geschäft verkauft hat», sagt Ruth Widmer, von der Kommunikation der eidgenössischen Alkoholverwaltung. Am Montag wurde in Wil ein Tabak-Shop durch zwei Beamte der Alkoholverwaltung und die Polizei inspiziert. 17 Feuerzeuge und verschiedene Bekleidungsstücke wurden von den Beamten beschlagnahmt. Weil der Laden gegen das Alkoholwerbeverbot verstiess wurde der Besitzer gerügt. Offensichtlich war sich der Mann nicht bewusst, dass er gegen ein Gesetz verstossen hat. Ein Jack Daniel's-Leibchen in seinem Schaufenster hatte die Aufmerksamkeit der Alkoholverwaltung auf sich gezogen. «Die Beamten gingen zufällig daran vorbei und  haben deshalb reagiert», sagt Widmer. Der Einsatz mehrerer Beamten habe nichts mit dem Fall in Wil zu tun gehabt, sondern sei reiner Zufall gewesen.

Bundesamt führt «altes» Gesetz aus

Nach dem Gesetz (Art. 42b Abs. 3 Bst. g AlkG) ist Werbung für gebrannte Wasser auf «Packungen und Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen», verboten. Einzig Werbung auf Packungen sowie Gegenständen, welche mit Spirituosen im Zusammenhang stehen, ist erlaubt. Gemäss Recherchen stammt das aktuelle Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932. Die Zusatzverordnung betreffend der Werbung auf Objekten ist nur etwas jünger, bestätigt auch Widmer auf Anfrage. Sie relativiert den Fall jedoch: «Ob die Paragraphen Sinn machen oder nicht, ist nicht unsere Sache. Wir sind normalerweise auch nicht so streng mit den Kontrollen.»

Aber wie sieht es mit jenen aus, die eine solche Bekleidung auf der Strasse tragen? «Wer ein Jack Daniel's T-Shirt trägt macht sich nicht strafbar, der Verkauf allerdings ist illegal», sagt Widmer. Wer Kleidung mit Spirituosen-Logo im Auftrag einer Firma trägt und sich dafür bezahlen lässt, würde allerdings Ärger mit dem Gesetz bekommen. Die Today-Reporterin aus St.Gallen, die mit einer Gruppe von jungen Frauen in neonfarbenen Jack-Daniel's-Shirts die Streetparade Zürich besuchte, hat also nichts zu befürchten. «Die Shirts haben uns einfach gefallen, wir haben sie in den Ferien an einem Strand gekauft.»

Rostiger Paragraph für die Alkoholverwaltung des Bundes

Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Gesetz für Ärger sorgt. Im Herbst 2014 musste die Firma Appenzeller Alpenbitter AG 10'000 besonders robuste Plastiksäcke zerstören. Der Grund: Sie waren zu stabil. Sobald die Säcke nicht mehr für den Transport der Alpenbitterflasche gebraucht werden, verstossen sie gegen das Alkoholwerbeverbot, wie Radio FM1 damals berichtete. Für diese Paragraphenreiterei erhielt das Amt die Auszeichnung «Rostiger Paragraph» der IG Freiheit. Der mittlerweile pensionierte Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwaltung nahm die Auszeichnung für das dümmste, unnötigste Gesetz an: «Wir führen nur aus, was die Politik befiehlt.»

Aus Feuerzeugen trinken könnte den Tabaklädeli-Mann retten

Genaugenommen könnte der Wiler Tabaklädeli-Besitzer dem Gesetz zuvorkommen, indem er das Gesetz strikt befolgt: Wenn er das T-Shirt, die Zippo's oder als Beispiel einen Aschenbecher dazu nutzen würde den Schnaps zu trinken, könnte ihm die Alkoholverwaltung keine Busse aufdrücken. Denn laut dem Gesetzt ist das erlaubt. Dazu müsste er den Whiskey auf das T-Shirt leeren und ihn dann aus dem Shirt saugen - so wäre das T-Shirt ein Trinkutensil. Für Ruth Widmer von der Alkoholverwaltung eine äusserst kreative Art sich vor dem Gesetz zu drücken: «Eine raffinierte Idee, die bestimmt in einer Grauzone liegen würde.» Welche Strafe dem Wiler Tabakhändler droht, wird die Alkoholverwaltung noch prüfen.

(agm/rar)

 

veröffentlicht: 9. September 2016 18:18
aktualisiert: 9. September 2016 18:22

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