SKOS will Alternative zur Sozialhilfe für ältere Arbeitslose

22.02.2018, 13:07 Uhr
· Online seit 22.02.2018, 12:52 Uhr
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verlangt, dass über 55-Jährige, die ihre Stelle verlieren, in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Dies soll verhindern, dass die Betroffenen Sozialhilfe beanspruchen müssen.
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Über 55-jährige hätten es besonders schwer, wieder eine Arbeitsstelle zu finden. «Nicht einmal jede siebte Person findet wieder eine existenzsichernde Anstellung», sagte Felix Wolffers, CO-Präsident der SKOS, an einer Medienkonferenz in Bern. «Das ist eine Schande.»

Betroffene blieben häufig auf Dauer arbeitslos und würden daher überdurchschnittlich häufig ausgesteuert. Die Folge davon sei, dass sie Sozialhilfe beziehen müssten.

Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden über 55 Jahre ist gemäss der SKOS zwischen 2010 und 2016 um über 50 Prozent auf 20'000 Personen angestiegen. «Dieser Anstieg ist nicht nur demografisch erklärbar», sagte Therese Frösch, ebenfalls CO-Präsidentin der SKOS. Der Anteil der 56- bis 64-Jährigen sei in dieser Zeitspanne nur um 11,6 Prozent angestiegen. Die Anzahl der entsprechenden Sozialhilfebeziehenden sei zudem nur die Spitze des Eisbergs, viele Betroffene würden aus Scham oder anderen Gründen gar nie Sozialhilfe beziehen.

Der Weg zur Sozialhilfe führt über mehrere Schritte. Nachdem eine Person ihre Stelle verloren hat, kann oder muss sie während 520 Tagen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) Leistungen beziehen. Nach dieser Frist erfolgt die Aussteuerung. Bevor anschliessend die Sozialhilfe zum Tragen kommt, muss das Vermögen der betroffenen Person bis auf einen Rest von 4000 Franken aufgebraucht sein.

Diese Personen seien über eine lange Dauer unbetreut und es finde eine soziale Desintegration statt, sagte Wolffer. «Das ist für die Person schädlich, das ist für die Volkswirtschaft schädlich und das ist kein würdiger Umgang mit diesen Personen, die ihr Leben lang gearbeitet haben.»

Die SKOS fordert daher, dass über 55-Jährige nicht mehr ausgesteuert werden, sondern bis zum Erreichen des Pensionsalters in der Arbeitslosenversicherung bleiben. «Mit dieser Lösung bleiben sie in der Arbeitsvermittlung der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV)», erklärt Wolffers.

Die neue Regelung soll für Personen gelten, die mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, ihre Stelle erst im Alter ab 55 Jahren verloren haben und weiterhin für die Arbeitsvermittlung angemeldet sind. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll bis zum Pensionsalter existenzsichernde Leistungen erhalten. Personen, die beispielsweise nicht so lange gearbeitet hatten oder nicht arbeitsmarktfähig sind, würden nicht berücksichtigt werden.

«Wir verlangen, dass diese Lösung von der Arbeitslosenversicherung finanziert wird», sagte Wolffers. Dafür müsste das Arbeitslosengesetz angepasst werden. Die Beträge sollen sich an den Ergänzungsleistungen ausrichten. In diesen Fall müssen die Personen nicht vorab ihr ganzes Vermögen aufbrauchen.

Die Organisation geht davon aus, dass das vorgeschlagene Modell «nicht viel kosten» wird. «Es ist einfach», erklärte Wolffer. «Die Wirtschaft steuert, ob es Zusatzkosten geben wird oder nicht.» Wenn die Wirtschaft diese Personen anstelle, dann koste es «überhaupt nichts». Dann würden die volkswirtschaftlichen Kosten sinken, führte er aus, da die ALV nicht belastet würden, weil die Personen ja wieder in den Arbeitsmarkt gefunden hätten.

«Wenn wir aber so weitermachen wie bisher, dann wird diese Lösung teuer», räumte Wolffer ein. Das Ziel sei aber, dass die Leute wieder zurück in den Arbeitsmarkt gelangen. Deshalb nimmt die SKOS auch die RAV in die Pflicht, welche eine bedeutende Rolle übernehmen sollen. Wenn täglich hunderte ältere Personen die RAV aufsuchten, würden sich die RAV «schon überlegen müssen, ob es nicht spezielle Massnahmen braucht», so Wolffers.

Wolffers baut darauf, dass die RAV dieses Problem angehen werden - ebenso wie darauf, dass die Unternehmen über 55-Jährige vermehrt anstellen werden.

veröffentlicht: 22. Februar 2018 12:52
aktualisiert: 22. Februar 2018 13:07
Quelle: SDA

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