Spesen-Schummelei an der Uni St.Gallen?

12.11.2018, 09:03 Uhr
· Online seit 21.06.2018, 11:23 Uhr
Die Universität St.Gallen ist auf «allfällige, nicht dem Spesenreglement entsprechende Spesenbezüge an einem HSG-Institut» gestossen, wie sie am Donnerstag mitteilt. Ein unabhängiger Anwalt analysiert den Fall.
Laurien Gschwend
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Die HSG habe «gravierende Feststellungen» gemacht, sagt Stefan Kölliker, St.Galler Bildungsdirektor und Präsident des Universitätsrates. Der Verdacht: In einem Institut der Uni St.Gallen sollen eine Personen bei den Spesen geschummelt und sich damit bereichert haben. Zwei weiteren wird eine Kontrollpflich-Verletzung vorgeworfen. Kölliker hat einen unabhängigen Rechtsanwalt mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Gegen drei HSG-Angestellte läuft ein Disziplinarverfahren.

«Keine vergleichbaren Fälle»

«Es geht durchaus um bedeutende Beträge», gibt Kölliker auf Anfrage von FM1Today bekannt. Diese würden auch die Massnahmen - die Administrativuntersuchung und die Disziplinarverfahren - rechtfertigen. Es handle sich wohl um einen Einzelfall: «Nach meiner Kenntnis gab es in den vergangenen zehn Jahren keine vergleichbaren Fälle.»

Der Anwalt soll herausfinden, ob effektiv Abweichungen zum Spesenreglement vorliegen und in welchem Mass diese erfolgt sind, erklärt Kölliker. Weiter gehe es darum, die strafrechtlichen Folgen abzuklären, etwa personalrechtliche Massnahmen und die Rückforderung der Gelder. «Wir müssen vorsichtig dabei sein, Vorverurteilungen zu machen», meint der St.Galler Bildungschef weiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kein Zusammenhang mit Rüegg-Stürm

Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte er, es gebe keinen Zusammenhang zu Johannes Rüegg-Stürm. Der zurückgetretene Präsident des Raiffeisen-Verwaltungsrats war diese Woche wegen Vorwürfen aus einem Bericht der Finma in den Medien präsent gewesen. Er leitet das HSG-Institut für Systemisches Management und Public Governement.

Wer den möglichen Missbrauch aufgedeckt hat, sagte Kölliker nicht. Es habe «Feststellungen» gegeben, die weitergeleitet worden seien, bis sie das Rektorat und danach ihn selber erreicht hätten.

«Unangenehm für alle»

Mehr wisse die HSG erst, wenn der Bericht da ist. «Wir sind bestrebt, zeitnah eine Übersicht zu erhalten. Man weiss nie, was noch alles zum Vorschein kommt. Die Situation ist unangenehm für alle Beteiligten.»

Die HSG hält in einem Reglement fest, welche Spesen abgerechnet werden dürfen. Als Spesen gelten arbeitsbedingte Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Geschäftsreisen und andere Auslagen.
veröffentlicht: 21. Juni 2018 11:23
aktualisiert: 12. November 2018 09:03
Quelle: SDA/lag

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