Spitäler dürfen im Thurgau private Praxen übernehmen

· Online seit 22.10.2015, 09:38 Uhr
Die Spital Thurgau AG hat Hausarztpraxen übernommen, wenn deren Inhaber keinen Nachfolger finden konnte. Dagegen wehrten sich Hausärzte. Nun hat der Regierungsrat einen Beschluss dazu gefasst.
René Rödiger
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Das Problem ist bekannt: Die Mehrheit der Thurgauer Hausärzte werden in den nächsten zehn Jahren pensioniert. Und nicht alle werden eine geeignete Praxisnachfolge finden. Deshalb hat die Spital Thurgau AG vereinzelt Hausarztpraxen übernommen, «um die Grundversorgung aufrechtzuerhalten», wie es damals hiess. Sehr zum Ärger der Hausärzte. Diese werteten die Übernahmen als «Schritt in die ambulante Medizin in Richtung Staatsmedizin».

Der Thurgauer Regierungsrat sollte eine Lösung in diesem Zwist finden. Und hat nun beschlossen, dass Spital Thurgau in Einzelfällen eine aktivere Rolle wahrnehmen dürfe. So muss ein Arzt, der seine Praxis verkaufen wolle, zuerst eine Nachfolge suchen. Findet er keine Lösung, müssen Kolleginnen und Kollegen der Gemeinde oder Region angefragt werden, ob sie die Patienten übernehmen könnten. Gibt es auch hier keine Lösung, kann die Spital Thurgau AG die Praxis übernehmen. Sollte die Spital Thurgau AG zu einem späteren Zeitpunkt die Praxis wieder verkaufen wollen, haben die Ärztinnen und Ärzte ein Vorkaufsrecht. Spital Thurgau stellt die Ärzte an und weist ihnen eine Hausarztpraxis zu.

Mit diesem Beschluss soll die hausärztliche Versorgung im Kanton Thurgau langfristig sichergestellt werden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Klar war schon zuvor, dass niemand einem Hausarzt verbieten kann, seine Praxis der Spital Thurgau AG zu verkaufen. Auch Krankenkassen oder private Spitäler, wie zum Beispiel die Hirslanden-Gruppe, betreiben im Thurgau bereits Arztpraxen.

veröffentlicht: 22. Oktober 2015 09:38
aktualisiert: 22. Oktober 2015 09:38
Quelle: rr

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