St.Gallen muss Abacus-Gesuch unverzüglich behandeln

18.09.2015, 11:57 Uhr
· Online seit 18.09.2015, 11:43 Uhr
Die Stadt St.Gallen hat ein Gesuch der Sofwarefirma Abacus um Einsichtnahme in Verträge über IT-Beschaffungen ohne triftigen Grund sistiert. Nun hat der Kanton die Stadt angewiesen, das Gesuch unverzüglich zu behandeln.
René Rödiger
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Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hatte Abacus im November 2014 Einsichtnahme in Verträge zwischen der Stadt und der Verwaltungsrechenzentrum AG (VRSG) über Informatik-Beschaffungen ersucht. Die Stadt sistierte das Verfahren, um den Entscheid über ein anderes Gesuch in Wittenbach abzuwarten.

Dagegen wehrte sich Abacus beim kantonalen Departement des Innern - mit Erfolg, wie das Softwareunternehmen mit Sitz in Wittenbach am Freitag mitteilte. Das Departement habe den St.Galler Stadtrat angewiesen, das Gesuch von Abacus um Zugang zu den amtlichen Dokumenten unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Abacus begrüsse diesen Entscheid, heisst es. Die St.Galler Gemeinden wehrten sich mit Händen und Füssen gegen die Empfehlung der Wettbewerbskommission WEKO, ihre Informatik-Beschaffungen öffentlich auszuschreiben. Deshalb wollten sie keine Einsicht in ihre Verträge mit der VRSG gewähren.

Seit Jahrzehnten vergeben St.Galler Gemeinden ihre Softwareaufträge an das Verwaltungsrechenzentrum St.Gallen (VRSG). Der Konkurrent Abacus kam bisher kaum zum Zug. Ein Streit zwischen Abacus und den vier Gemeinden St.Gallen, Wittenbach, Wil und Rapperswil-Jona über die Vergabepraxis ist beim Verwaltungsgericht hängig. (sda)

TVO-Beitrag vom 19. Februar 2015

TVO-Beitrag vom 15. Juli 2015

veröffentlicht: 18. September 2015 11:43
aktualisiert: 18. September 2015 11:57

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