St.Gallen wartet auf Entscheid zum Kopftuchverbot

· Online seit 07.12.2015, 12:54 Uhr
Am Freitag entscheidet das Bundesgericht, ob eine Schülerin aus St.Margrethen im Unterricht ein islamisches Kopftuch tragen darf. Das Urteil wird im Kanton St.Gallen mit Spannung erwartet und soll helfen, die unklaren Richtlinien zur Integration zu klären.
Christine König
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Im Kanton St.Gallen sind sich Politiker und Behörden uneins, wieweit sich Kinder aus strenggläubigen muslimischen Familien in der Schule anpassen müssen. Nach aktuellem Stand und mehreren Behörden- und Gerichtsentscheiden ist das Tragen von Kopftüchern erlaubt, die Teilnahme am Schulschwimmen und an Skilagern sind Pflicht.

Im Fokus steht eine aus Bosnien stammende Familie muslimischen Glaubens aus St.Margrethen. Das älteste von vier Kindern war nach den Sommerferien 2013 mit dem sogenannten Hijab, dem islamischen Kopftuch, zum Unterricht erschienen. Die Schulgemeinde St.Margrethen wies die Eltern der damals 12-Jährigen auf die Schulordnung hin, die das Tragen von Kopfbedeckungen untersagt. Daraufhin schickten die Eltern ihre Tochter vorübergehend nicht mehr in die Schule.

Eltern wehrten sich

Die Eltern wehrten sich erfolgreich. Einerseits sprach das Kreisgericht Rheintal die Eltern vom Vorwurf frei, sie hätten ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt und gegen amtliche Verfügungen und das kantonale Volksschulgesetz verstossen. Weiter hob das St.Galler Verwaltungsgericht das Kopftuchverbot der Schulgemeinde St.Margrethen auf. Beide Gerichte argumentierten, das Kopftuchverbot sei ein unrechtmässiger Eingriff in die Glaubens- und Religionsfreiheit.

Vier Motionen hängig

Das Kopftuchverbot beschäftigte auch die St.Galler Politik. Gleich vier Motionen zu Regelungen für religiöse Bekleidung wurden im St.Galler Kantonsparlament eingereicht. Die Behandlung der Vorstösse setzte der Regierungsrat aus, bis ein Urteil des Bundesgerichts vorliegt.

veröffentlicht: 7. Dezember 2015 12:54
aktualisiert: 7. Dezember 2015 12:54
Quelle: SDA

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