St.Galler Autopendler machen hohe Abzüge

06.11.2015, 08:54 Uhr
· Online seit 06.11.2015, 08:50 Uhr
Pendler lassen sich die Autofahrt zur Arbeit teilweise üppig vergüten und machen fleissig Steuerabzüge. Im Kanton St. Gallen werden jährlich rund 400 Millionen Franken Fahrkostenabzüge geltend gemacht.
René Rödiger
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Weite Arbeitswege mit dem Auto können sich steuerlich lohnen. Es habe schon einmal einen Fall gegeben, bei dem ein Pendler rund 60'000 Franken an Fahrkosten von den Steuern abgezogen habe, sagt Raphael Schaub von der St. Galler Fachstelle für Statistik gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Aber das sind Einzelfälle», sagt er.

Für 2011 ist eine Veranlagung mit einem Fahrkostenabzug fürs Auto zwischen 40'000 und 44'900 Franken verbucht, also etwa 3500 Franken im Monat, vier weitere zwischen 30'000 und 34'999 Franken. Für das Jahr 2012 sind die Ausreisser nach oben nicht bekannt. Immerhin: 403 steuerpflichtige Personen haben 15'000 Franken und mehr für Fahrten mit dem Privatauto zur Arbeit angegeben.

Pauschalkosten für einen Mittelklassewagen

2012 wurden für private Motorfahrzeuge Abzüge in der Höhe von 420,5 Mio. Franken geltend gemacht. Beim Öffentlichen Verkehr waren es 77,1 Mio. Franken. Insgesamt sind 2012 im Kanton St. Gallen 542,2 Mio. Franken an Fahrkostenabzügen gewährt worden.

Wie es zu den ungleichen Spiessen zwischen Auto und ÖV kommen kann, verdeutlicht der Vergleich der Kostenberechnung. Beim Auto können Pauschalkosten pro Kilometer abgezogen werden, beim ÖV nur der effektive Billettpreis der zweiten Klasse. Wer etwa mit dem Zug von Sargans nach Zürich pendelt, kann ein Jahresstrecken-Abo für 3105 Franken abziehen. Wer dieselben 94 Kilometer mit dem Auto pendelt, darf 13'295 Franken geltend machen.

Das Steueramt geht bei der Berechnung der Auto-Kosten von einem Mittelklassewagen mit Anschaffungswert von 30’000 Franken aus. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, darf jährlich maximal 700 Franken von den Steuern abziehen, unabhängig davon, wie lange die Strecke ist.

Keine Landflucht

Der St. Galler Kantonsrat hatte im Rahmen des Entlastungspakets eine Begrenzung des Pendlerabzugs in der Steuererklärung auf noch 3655 Franken beschlossen. Der Betrag entspricht den Kosten eines Bahn-Generalabonnements zweiter Klasse. Gegen diesen Beschluss hat eine Komitee, hauptsächlich getragen von der SVP, das Referendum ergriffen, so dass es am 15. November zur Abstimmung kommt.

Der Pendlerabzug treffe in erster Linie die Landregionen, argumentieren die Gegner der Begrenzung. 74 Prozent der Pendlerinnen und Pendler stammen aus dem städtischen Gebiet, wie eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) für 2012 zeigt. Davon nutzen 62 Prozent das Auto. Nur 12 Prozent der Pendler fahren vom Land ins städtische Gebiet zur Arbeit. 14 Prozent haben Start und Ziel ihres Arbeitsweges auf dem Land.

Die St. Gallerinnen und St. Galler pendeln durchschnittlich weniger als 15 Kilometer zur Arbeit. Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs würde laut Regierung 17,1 Prozent der Veranlagungen betreffen - alle anderen Steuerpflichtigen machen einen tieferen oder keinen Fahrkostenabzug geltend. Für Selbständigerwerbende und Behinderte gäbe es keine Nachteile. Dem Kanton bringt die Massnahme Einsparungen von 13,2 Mio. Franken, den Gemeinden 14,8 Mio. Franken.

Referendum im Thurgau gescheitert

Die Steuerabzüge für Pendler sind in fast allen Kantonen ein Thema - mit unterschiedlichen Lösungen. Auslöser war der Bund: Ab 2016 wird nämlich der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken beschränkt.

Der Thurgauer Grosse Rat beschloss im Rahmen eines Sparpakets, den Steuerabzug für Pendler, die mit dem Auto vom Wohn- zum Arbeitsort fahren, auf 6000 Franken zu beschränken. Das Referendum dagegen scheiterte. Das Komitee aus Mitgliedern der Jungen SVP und des Bundes der Steuerzahler brachte die nötigen 2000 Unterschriften nicht zusammen.

Appenzell Ausserhoden folgt dem Beispiel vom Kanton Thurgau und will den Abzug auf 6000 Franken beschränken, Graubünden auf 9000 Franken. In Appenzell Innerrhoden ist eine Begrenzung hingegen kein Thema. Der Halbkanton mit rund 16'000 Einwohnern weist den zweithöchsten Pendleranteil der Schweiz auf.

veröffentlicht: 6. November 2015 08:50
aktualisiert: 6. November 2015 08:54
Quelle: SDA

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