St.Galler Junge Grüne kämpfen weiter um Initiative

· Online seit 18.02.2016, 16:05 Uhr
Weil der St.Galler Stadtrat die Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» der Jungen Grünen für ungültig erklärt und der Kanton einen Rekurs abgewiesen hat, muss sich nächste Woche das St.Galler Verwaltungsgericht mit der Initiative befassen.
René Rödiger
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Die Jungen Grünen haben im September 2013 eine Initiative lanciert, die das verdichtete Bauen fördern und damit die Landschaften des Grünen Rings schützen will. In der Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» sind einige Gebiete festgelegt, die auf keinen Fall überbaut werden dürfen und als Landschaftsschutzgebiete erhalten bleiben müssen. Dazu gehören: Dreilindenhang/Drei Weieren, Scheitlinsbüchel/Notkersess, Solitüde, Schlössli Haggen, Waltramsberg/Peter und Paul sowie das Gebiet beim Gübsensee.

Der St.Galler Stadtrat erklärte diese Initiative für ungültig, da sie übergeordnetes Recht verletze und deshalb nicht umsetzbar sei. Gegen diesen Entscheid haben die Jungen Grünen Rekurs beim Departement des Innern eingelegt. Dieser wurde abgewiesen, die Jungpartei zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter.

Die Stadt sei der Meinung, dass diese Gebiete schon geschützt seien und durch die Initiative in kantonale Befugnisse eingegriffen werde, erklärte Basil Oberholzer, Co-Präsident der Jungen Grünen des Kantons St. Gallen und Stadtparlamentarier, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Für die Grünen sei aber klar, dass die Initiative auf viele kompatible Arten umgesetzt werden könne. Ausserdem sei das Initiativrecht auf Gemeindeebene umfassend.

veröffentlicht: 18. Februar 2016 16:05
aktualisiert: 18. Februar 2016 16:05
Quelle: sda/red.

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