Anträge von Anklage und Verteidigung weit auseinander

06.12.2016, 17:20 Uhr
· Online seit 06.12.2016, 11:58 Uhr
Im Doppelmordprozess von Spiez liegen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr weit auseinander. Die Anklage plädierte am Dienstag auf Lebenslänglich und Verwahrung, die Verteidigung auf Freispruch.
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Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 48-jährige Angeklagte mit seinem Sohn im Mai 2013 in einem privaten Kinderheim in Spiez den Leiter und dessen Freundin mit Dutzenden Messerstichen umgebracht hatte.

Vater und Sohn hätten sich rächen wollen für Demütigungen, die der Sohn Jahre vorher im Heim erlebt haben will.

DNA-Spuren am Tatort belegen klar die Anwesenheit des Sohnes. Vom Vater findet sich lediglich eine Mischspur mit DNA-Material des Heimleiters und des Vaters. Die Staatsanwältin sah es als erwiesen an, dass auch der Vater am Tatort, im Schlafzimmer des Heimleiters war und zugestochen hatte.

Anders die Verteidigung. Sie ging davon aus, dass der Sohn die Tat allein begangen hatte. Der Vater fühle sich moralisch schuldig an der Tat, weil er das Leben seines Buben mit Ehestreitigkeiten verpfuscht habe.

Darum habe ihr Mandant im ganzen Verfahren geschwiegen, sagte die Verteidigerin. Sie zitierte aus einem Brief des Vaters an seinen Sohn: «für mich ist klar, dass Du wegen mir in der Kiste sitzt», schrieb der Vater. Schuldig seien er und die Mutter.

Er werde bis zum bitteren Ende den Mund halten und mit dem Sohn in den Knast gehen. Er wolle seinen Sohn nicht nochmals im Stich lassen. Dass sich der Vater moralisch schuldig fühle, habe strafrechtlich ohne Konsequenz zu bleiben. Der Mann sei freizusprechen, forderte die Verteidigung.

Dem Sohn traute die Verteidigerin die Tat durchaus zu. Er sei schon länger mit Gewaltausbrüchen aufgefallen und auch entsprechend aktenkundig gewesen. Um dies zu belegen zitierte die Verteidigerin aus einem hasserfüllten Brief des Sohnes an seine Mutter, in dem er sie als «Dreckshure» bezeichnete und ihr einen qualvollen Tod wünschte.

Staatsanwältin Barbara Wüthrich sah es hingegen als erwiesen an, dass der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn den Heimleiter und dessen Freundin auf besonders brutale Art und Weise umbrachte.

Der 48-jährige Angeklagte sei des mehrfachen Mordes schuldig zu sprechen, forderte die Staatsanwältin. Da der Mann keine Einsicht zeige und die Rückfallgefahr gross sei, müsse er verwahrt werden.

Das Verbrechen ereignete sich im Mai 2013 in einem privaten Kleinkinderheim in Spiez. Der Heimleiter und dessen Freundin wurden brutal mit Dutzenden Messerstichen getötet. Der Angriff galt dem Heimleiter, die Frau wurde als unliebsame Zeugin des Geschehens eliminiert.

Die Polizei tappte lange im Dunkeln, konnte dann aber rund anderthalb Jahre nach der Tat die beiden mutmasslichen Täter festnehmen. Vater und Sohn schwiegen während der Untersuchung beharrlich über die Tat. Der Sohn machte einzig gegenüber einer Psychiaterin die Angabe, er habe den Heimleiter und dessen Freundin allein umgebracht.

Das Urteil des Regionalgerichts Thun wird für 13. Dezember erwartet. Da der Sohn zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, wird sein Fall in den nächsten Tagen vor Jugendgericht verhandelt. Dieser Prozess wird nicht öffentlich sein.

veröffentlicht: 6. Dezember 2016 11:58
aktualisiert: 6. Dezember 2016 17:20
Quelle: SDA

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