Staatsanwaltschaft Genf klagt Täter im Fall Adeline des Mordes an

20.05.2016, 15:50 Uhr
· Online seit 20.05.2016, 13:45 Uhr
Der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin Adeline muss sich vor Gericht wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Diebstahls und sexueller Nötigung verantworten. Das teilte die Genfer Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchung mit.
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Der Beschuldigte habe die Tat und die Flucht genau geplant und sei extrem brutal vorgegangen, schreibt die Genfer Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Mitteilung. Zugleich habe er die Flucht genutzt, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen.

Dementsprechend sei die Skrupellosigkeit gegeben, die für eine Mordanklage nötig ist, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Sie gab die Anklageschrift ans Genfer Strafgericht weiter. Wann es zum Prozess kommt, ist noch unklar.

Die Freiheitsberaubung in der Anklage wird mit der Entführung der 34-jährigen Sozialtherapeutin begründet. Der Häftling der Einheit «La Pâquerette» im Genfer Gefängnis Champ-Dollon bedrohte die Frau mit einem Messer, das er sich zuvor kaufen durfte. Der Kauf des Messers wurde zur Pflege von Hufen im Rahmen einer Reittherapie von den Verantwortlichen von dem auf Resozialisierung spezialisierten Zentrum bewilligt.

Als das Opfer bereits gefesselt war, wurde es auch noch zu einem Kuss gezwungen, weshalb der mutmassliche Täter auch wegen sexueller Nötigung angeklagt ist. Nach dem Tötungsdelikt in einem Wald in der Nähe des Reitzentrums ergriff der Mann die Flucht mit dem Dienstauto der getöteten Frau, mitsamt ihrem Geld und ihren persönlichen Gegenständen. Deshalb muss er sich auch wegen Diebstahls verantworten.

Die Leiche der Sozialtherapeutin wurde am Tag darauf in einem Wald in der Nähe der Reithalle gefunden. Zum verhängnisvollen Freigang kam es am 12. September 2013.

Der Mann flüchtete danach bis an die deutsch-polnische Grenze, wo er drei Tage nach dem Tötungsdelikt verhaftet wurde. Im Dezember 2013 wurde er an die Schweiz ausgeliefert. Seither befindet er sich aus Sicherheitsgründen in Untersuchungshaft.

Der mutmassliche Täter sass in der Strafanstalt wegen mehrfacher Vergewaltigung eine Strafe ab. Das Tötungsdelikt führte landesweit zu einer Debatte über den Strafvollzug.

Die Genfer Regierung gab darauf zwei Administrativuntersuchungen in Auftrag. Die Schlussberichte warfen ein schlechtes Bild auf die Beurteilung der Gefährlichkeit von Häftlingen und auf die Bewilligungsverfahren für Freigänge.

Das Genfer Kantonsparlament lockerte als Folge der Empfehlungen aus dem Schlussbericht das Arztgeheimnis von Gefängnispsychiatern. Zudem setze der Grosse Rat eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum Fall ein, die bis am 30. Juni ihren Bericht abliefern soll.

Die Genfer Behörden und die Angehörigen der getöteten Sozialtherapeutin einigten sich im Dezember auf eine Entschädigung, was aber keinen Einfluss auf den Strafprozess haben wird. Hingegen ist das Zivilverfahren damit abgeschlossen.

Die Genfer Kantonsregierung hatte sich bereits wenige Monate nach der Tragödie öffentlich bei der Familie der Sozialtherapeutin entschuldigt und eingeräumt, dass der Staat beim Schutz seiner Mitarbeiter versagt hatte.

veröffentlicht: 20. Mai 2016 13:45
aktualisiert: 20. Mai 2016 15:50
Quelle: SDA

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