Staatsanwaltschaft wird durchleuchtet

· Online seit 22.09.2017, 12:17 Uhr
Ein 17-Jähriger starb vor sieben Jahren in Appenzell in seinem Lehrbetrieb. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Tötung, konnte den Fall jedoch nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist vor Gericht bringen. Nun greift die Regierung ein.
Angela Mueller
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Die Appenzeller Staatsanwaltschaft muss sich schwere Vorwürfe gefallen lassen. Sieben Jahre haben nicht gereicht, um einen Fall zu bearbeiten. Ein 17-jähriger Lehrling war im Jahr 2010 in seiner Lehrbetriebs-Autowerkstatt in Appenzell gestorben. Er hatte sich in einem ungesicherten Warenlift tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Tötung. «Wir bedauern es wirklich sehr, dass es zur Verjährung gekommen ist», sagt der Appenzeller Landammann Daniel Fässler.

Ehemaliger Zuger Regierungsrat beauftragt

Nun reagiert die Standeskommission. Sie ordnet eine externe Organisationsanalyse für die Staatsanwaltschaft an, wie sie am Freitag mitteilt. «Wir wollen einfach wissen, was ist hier falsch gelaufen ist und ob es strukturelle Mängel zu beheben gibt», sagt Fässler. Hanspeter Uster, ehemaliger Zuger Regierungsrat, wird den Fall untersuchen. «Mit ihm haben wir sicher die richtige Person, weil er sehr viel Erfahrung in diesem Bereich hat.»

Im Jahr 2015 hatte sich die Familie des Verstorbenen erstmals an die Regierung gewandt, mit der Bitte dem Staatsanwalt Druck zu machen, wie das Tagblatt schreibt. Zuvor hatte sich die Familie mehrmals erfolglos direkt an den Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli gewandt. «Als Regierung haben wir keine Möglichkeit, Einsicht in die Akten einer Strafuntersuchung zu erhalten. Wir sind auf die Angaben der Staatsanwaltschaft angewiesen», sagt Fässler.

Standeskommission im Juni informiert

Deshalb kam es, dass die Gesamtregierung erst im Juni Kenntnis von der drohenden Verjährung des Falles im September erhalten hatte. Doch Fässler räumt ein: «Wir haben schon in der Vergangenheit Hinweise erhalten, dass die Verfahrensdauer einzelner Fälle bei uns im Kanton relativ lange dauert. Wir haben jeweils interveniert, aber nie festgestellt, dass es zu grösseren Problemen gekommen ist.»

Dritter Staatsanwalt für ein Jahr befristet

Der Regierungsrat hatte bereit 2015 veranlasst, dass ein pensionierter Untersuchungsrichter durch einen zweiten Staatsanwalt ersetzt worden war. Nun wird ein dritter Staatsanwalt eingestellt: Julian Giesel wird am 1. November seine Arbeit aufnehmen. Die Anstellung ist jedoch auf ein Jahr befristet.

Allerdings wird auch diese Massnahme nicht mehr helfen, den traurigen Fall des Arbeitsunfalles zu klären, denn die Verjährungsfrist ist unangreifbar.

veröffentlicht: 22. September 2017 12:17
aktualisiert: 22. September 2017 12:17

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