Stadt Bern weist Kritik an Umgang mit Sozialhilfe-Fall zurück

22.06.2018, 12:50 Uhr
· Online seit 22.06.2018, 11:04 Uhr
Der Stadtberner Sozialdienst hat nach eigenen Angaben im Fall einer angeblich kaufsüchtigen Sozialhilfebezügerin korrekt gehandelt. Es geht um den Fall einer Frau, die Kleider im Wert von 100'000 Franken in ihrer Wohnung gehortet haben soll. Die Zeitung «Blick» berichtete am 18. und 19.
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Juni, eine inzwischen verstorbene, 59-jährig gewordene Italienerin habe in ihrer Berner Wohnung Kleider in diesem Wert hinterlassen. Die Frau habe fast täglich in der Berner Altstadt in Kleider-, Schuh- und Schmuckläden eingekauft. In einem Video auf der Internetseite der Zeitung waren viele Kleider in der Wohnung zu sehen.

Diese Berichterstattung veranlasste den Stadtberner Sozialdienst, am 18. Juni beim städtischen Sozialrevisorat eine Untersuchung des Dossiers in Auftrag zu geben. Der Leiter des Sozialdiensts, Felix Wolffers, fasste die Resultate der Untersuchung am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern zusammen.

Der Fall sei ordnungsgemäss und mit regelmässig stattfindenden Klientengesprächen geführt worden. Es hätten sich keine Hinweise auf nicht deklarierte Einkommen ergeben. Die Mietkosten seien nicht zu hoch gewesen und die zusätzlich zum Grundbedarf gewährten situationsbedingten Leistungen seien sehr bescheiden ausgefallen.

Es gebe auch keine Hinweise auf eine Kaufsucht der Frau, so Wolffers. Und die in der Wohnung der Frau aufgefundenen Kleider seien von einer Angestellten des Konkursamts als «nicht eigentlich verwertbar» bezeichnet worden. In einem Fall hielt sich die Frau allerdings unbewilligt ausserhalb von Bern auf.

Auf Journalistenfragen, wie denn die Sozialhilfebezügerin zu diesen vielen Kleidern gekommen sei, sagten Wolffers und weitere Vetreterinnen und Vertreter der Stadt Bern, das wüssten sie nicht. Vielleicht habe die Frau diese als Geschenk erhalten, im Internet bestellt und nicht bezahlt oder gestohlen.

Es sei auch möglich, dass sich die Kleider im Verlauf der Jahre einfach in der Wohnung angehäuft hätten.

Die Stadt Bern organisierte die Medienkonferenz auch deshalb, weil sie vergangene Woche ein Schreiben mit der Aussage erhielt, das Sozialamt unterstütze eine Frau mit einem Vermögen von mehr als einer Million Franken. Eine Kopie des Schreibens ging an eine Zeitung, die allerdings bisher nicht über den Fall berichtete.

Abklärungen ergaben, dass die Frau ihr Vermögen 2012 in einen liechtensteinischen Trust einbrachte und danach auf ihre Ansprüche verzichtete. Heute bestreitet sie nun aber diesen Verzicht. Ein Anwaltsbüro kam zum Schluss, die Vermögenssituation der Frau sei «verworren, intransparent und insbesondere nicht nachvollziehbar».

Für den Stadtberner Sozialdienst hiess dies letztlich: Die Frau muss unterstützt werden, weil sie keinen Zugriff auf allfälliges Vermögen hat. Und aus den beiden Fällen zieht der Wolffers das Fazit: «Sozialarbeit kann äusserst komplex sein. Schein und Sein liegen nahe beieinander.»

Wolffers hat nun angeordnet, dass die Stadt Bern eine Liste mit potenziellen Risikofällen führt - wobei für ihn der Fall der angeblich kaufsüchtigen Frau nicht dazu gehört hätte. Und Wolffers Vorgesetzte, Berns Bildungs-, Sozial- und Sportdirektorin Franziska Teuscher, betonte die Wichtigkeit von Kontrollen in der Sozialhilfe.

veröffentlicht: 22. Juni 2018 11:04
aktualisiert: 22. Juni 2018 12:50
Quelle: SDA

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